Bürokratieabbau und damit Vermeidung von Bürokratiekosten bei Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes
Sehr geehrter Herr Rhein,
für die Erhebung der Straßenbeiträge fallen sehr hohe Verwaltungs-, Personal-, Sachkosten an, außerdem Kosten für Widersprüche, Rechtsanwälte und Gerichtskosten, so dass von den Straßenbeitragseinnahmen nach Abzug aller Erhebungskosten unter dem Strich recht wenig übrig bleibt.
Und ganz erhebliche Ausgaben für die sogenannte 'Anschubhilfe' (Kostenausgleich) vom Land über die Kommunen an die Kommunalberaterbüros bei Umstellung auf die wk Straßenbeiträge.
In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden für den Kostenausgleich bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen gemäß Kostenausgleichsrichtlinie insgesamt 4.427.300 € ausgezahlt
im Jahr 2019: 2.267.300,00 €
im Jahr 2020: 1.760.000,00 €
im Jahr 2021: 400.000,00 € *)
*) Summe für 2021 komplett und 2022?
Seit 2018 haben rund 25 Kommunen die wk Strabs wieder abgeschafft und Rückzahlung der Anschubhilfe, ebenfalls Bürokratiekosten.
Abschaffung Straßenausbaubeitragsgesetz und Bürokratiekosten wann?