
(...) Die entstandenen Kosten für Wege zur Arbeit müssen in jedem Fall -zumindest so lange das oben erwähnte Nettoprinzip systembildend ist- absetzbar sein. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch die Absetzbarkeit der Kosten für den öffentlichen Personenverkehr in real entstandener Höhe. Diese liegen oft über dem Betrag, der im Rahmen der Entfernungspauschale angesetzt werden kann (30 Cent pro Entfernungskilometer). (...)