Frage an Björn Tschöpe von Joachim L. bezüglich Finanzen
Für ca. 25000 Beamte und Versorgungsempfänger (Pensionäre, deren Witwen und Waisensollen) soll das Ergebnisse des Arbeitskampfes der Tarifangestellten übernommen werden. Allein die Ruhestandsbezüge kosten uns fast 500 Millionen €, Tendenz für 20 Jahre: steigend! Wer bietet dem Einhalt? Frau Sokol führt die Steigerung der Personalkosten auf 1,63 Milliarden € in ihrem Bericht richtig auf die Steigerungen der Pensionen zurück, da ja die Anzahl der Beschäftigten (auch Beamten gesunken wäre). Gefordert war die Übernahme des Abschlusses durchalle Gewerkschaften, von allen Parteien natürlich auch… wer legt sich schon als Parlamentarier mit den Beamten in der Verwaltung an?! Wählern mithin.
Seltsam nur: diskutiert man mit den Vertretern der Parteien an ihren Wahlständen und schneidet dieses Thema an, stimmen diese zu: Ja, es ist eine ungerechte Entwicklung zwischen Rente und Pension. Ja, es stimmt, dass eine 2,1%-Erhöhung der Gehälter z.B. bei einer Kita-Leiterin 60 € ausmacht, bei einem pensionierten Lehrer aber bis zu 90 € betragen kann. Ja, es stimmt, dass die Tarifangestellten durch ihre Tariferhöhungen ihre spätere Rente nur um wenige Euro steigern, aber ihr Arbeitskampf alle zwei Jahre zu immer weiter auseinanderdriftenden Versorgungen im Alter führt. Ein Durchschnittsrentner in Bremen wird im Juli eine Rentenerhöhung von 25 € erhalten, ein Durchschnittspensionär wird 60 € mehr an Altersbezügen bekommen
Besoldungsanpassungen für die Aktiven: JA
Mehr Polizisten und Lehrer: JA
Aber ein klares NEIN zur automatischen Erhöhung der Pensionen (erstritten durch Arbeiter und Angestellte) um ein Vielfaches der Rentenanpassung!
Vorschlag: reduzieren der Pensionszuwächse auf die höchste erreichbare Rentensteigerung eines Bremer Rentners (Daten liefert die Rentenversicherung). Das entsprechende Besoldungsgesetz ist Ländersache. Die Partei, die das in Angriff nimmt, wird von mir im Mai gewählt! Werde ich „Nicht-Wähler“?
Ihre Position?
Sehr geehrter Herr Leefmann,
zur Problematik der Beamtenversorgung haben wir uns in den letzten Jahren häufiger ausgetauscht, ich habe auch die von Ihnen übersandte Leseprobe Ihres Buches mit Interesse gelesen. Ihre Vorstellungen zur Kappung der Versorgung von Beamten ist nach meiner Einschätzung nicht mit dem bisherigen Art 33 Abs. 5 GG vereinbar, so daß es einer entsprechenden Grundgesetzänderung bedarf. Im Lichte der anliegenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes NRW, scheint der Handlungsspielraum des Landesgesetzgebers bei der Festsetzung der Versorgung noch kleiner zu sein, als angenommen. Die SPD steht auf Bundes- und auf Landesebene für ein einheitliches Dienstrecht im öffentlichen Bereich, zu diesem zählt für mich auch der Pensionssteigerungsbetrag. Die von Ihnen benannte Ungerechtigkeit kann nicht auf Landesebene gelöst werden. Wegen des bestehenden Vertrauensschutzes dürfet sich auch nach einer entsprechenden Grundgesetzänderung, die von Ihnen angeregte Änderung nur bei neueinzustellenden Beamten anwenden lassen. Trotzdem betrachte Ihren Vorschlag als hilfreich und sehr bedenkenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Tschöpe