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Antwort von Björn Thümler
CDU
• 18.01.2013

(...) Dann gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird also für die Möglichkeit gezahlt, sich über das Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. (...)

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