Wie geht es mit der derzeit vermutlich verfassungswidrigen Besoldung in Niedersachsen weiter?
Sehr geehrter Herr Meyer,
wissen Sie wann endlich die Details zum Familienergänzungszuschlag veröffentlicht werden? Halten Sie die das Gesetz (wie Herr Heere) für schwebend verfassungswidrig? Wie stehen Sie zur familienpolitischen Aussage des Familienergänzungszuschlags?
Hat dieser Ihrer Meinung nach einen Einfluss auf das Abstandsgebot zwischen den Besodungsgruppen?
Wäre nicht ein 4-Säulen-Modell wie in BW denkbar um insbesondere die stark vom Abstandsgebot betroffene Laufbahngruppe 1 zu stärken?
Sehr geehrter Herr G.,
Der Familienergänzungszuschlag wurde im vergangenen September durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Seit dem Jahreswechsel ist diese Änderung in Kraft. Jedoch wurde die Landesregierung ermächtigt, die Details in einer separaten Verordnung zur regeln. Laut Mitteilung des Finanzministeriums, befindet sich diese Verordnung derzeit in der finalen inhaltlichen Abstimmung. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, werden bestehende Ansprüche rückwirkend zum 01.01.2023 gewährt werden.
Über die Verfassungsmäßigkeit des Familienergänzungszuschlages vermag ich nicht zu urteilen. Die Argumente, die der heutige Finanzminister und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages damals vorgebracht haben, sind mir bekannt. An dieser Stelle möchte ich aber an die zuständigen Gerichte verweisen, hierauf eine Antwort zu geben.
Die familienpolitische Aussage des Familienergänzungszuschlags sehe ich unkritisch. Ziel des Vorhabens war es, allen Beamten eine angemessene Alimentation zu bieten. Dass dazu die familiären Umstände bei einer kleinen Zahl Beamter auf spezielle Weise berücksichtigt werden, halte ich durchaus für ein positives Signal. Das Land hat als Dienstherr eine besondere Verantwortung für die Beamten und ihre Familien.