Warum bezahlt Nds. seine Beamten diametral zu den Durchschnittslöhnen der Bundesländer?
Sehr geehrte Herr Meyer,
ich wende mich an Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses, der Regierungsfraktion & als selbst ehemaligen (Finanz)beamten.
Während Nds. besoldungstechnisch ein Schlusslicht im Ländervergleich (insb. mit Kindern) ist (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/) liegen Sachsen, Thüringen und Brandenburg an der Spitze:
Besoldungsgruppe A11 mit 2 Kinder:
Sachsen: 67.564 €/Jahr bei 90% Beihilfe + 90% Beihilfe für die Kinder
Nds.: 58.691 €/Jahr bei 70% Beihilfe + 80% Beihilfe für die Kinder
Effektiver Nettounterschied/Monat: ~550€ (+ geringere Kaufkraft in Nds.)
Medianlohn Nds.: 3627 € / Monat
Medianlohn Sachsen: 3182 Euro € / Monat
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Durch die insgesamt sehr unterschiedlichen Reaktionen der Länder auf die BVerfG-Rechtsprechung des Jahres 2020 wird es zunehmend schwieriger, die Besoldung in den Ländern sinnvoll zu vergleichen und insgesamt ins Verhältnis zu setzen. So gewährt Niedersachsen neben den in den vergleichenden Übersichten berücksichtigten Besoldungsbestandteilen mit Dauerwirkung beispielsweise zusätzlich eine einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro für erste und zweite Kinder. Wollte man die Besoldungen in Sachsen und Niedersachsen objektiv konkret vergleichen, wären sämtliche kinderbezogenen und hinzuverdienstabhängigen Besoldungsbestandteile einzubeziehen. Eine pauschale Betrachtung anhand der aufgeführten Quellen ist insoweit nicht hinreichend aussagekräftig.
Anhand des nachfolgenden Vergleichs zwischen der Besoldung in Niedersachsen und Sachsen wird dies deutlich: Aus der zuvor genannten Übersicht ergibt sich eine höhere Grundbesoldung für ledige Beamte in Sachsen im Vergleich zu Niedersachsen. Darüber hinaus sind in Sachsen die Familienzuschläge höher als in Niedersachsen, was bei einer Beamtenfamilie mit zwei Kindern zu einer insgesamt höheren Besoldung in Sachsen als in Niedersachsen führt.
Sachsen hat sich insgesamt entschieden, den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau unabhängig vom Hinzuverdienst des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners sicherzustellen. In Niedersachsen erfolgt dies hingegen – wie in vielen anderen Bundesländern auch – durch Gewährung eines hinzuverdienstabhängigen Familienergänzungszuschlags. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die niedersächsische verdienstunabhängige Besoldung nicht das Niveau der sächsischen verdienstunabhängigen Besoldung erreicht.
Insgesamt lässt sich für Niedersachsen jedoch festhalten, dass die Tarifverhandlungsergebnisse in den letzten Jahren zeit- und wirkungsgleich übernommen wurden, was nicht in allen Bundesländern der Fall war. Weitere Faktoren, die beim bloßen Besoldungsvergleich nicht berücksichtigt werden, so genannte „weiche Faktoren“ wie beispielsweise das geplante Fahrradleasing, Firmenfitness und die pauschale Beihilfe werden in Niedersachsen kontinuierlich verbessert. In Niedersachsen wurde in den letzten Jahren bei den Haushaltsaufstellungen vor allem ein Fokus darauf gelegt, durch Stellenhebungen vorhandene Wartezeiten auf eine Beförderung zu verringern.