Verstehe ich Sie insofern richtig, dass es in der nds. Politik derzeit keine Bestrebungen gibt die Besoldung insgesamt konkurrenzfähiger/attraktiver zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Meyer,
zunächst vielen Dank für die inhaltliche tiefgehende Erläuterung der Situation.
Ganz offen gesagt halte ich die Regelungen des §36a NBesG auch unabhängig von den seinerzeit seitens unseren jetzigen Finanzminister hier geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken der FEZVO für mind. unattraktiv. Gem. Seite 3 der VO ist bei einer 4K Familie bis ins Amt A10 (akademische Laufbahn) ein Zuschlag erforderlich, um 15% über der Grundsicherung zu liegen. Zudem verdienen darunter alle Ämter quasi einen Einheitslohn. Dafür hat man Abitur gemacht, studiert und wurde 1x befördert? Wir spielen bei dem derzeitigen Nettounterschied von ~500€ (Tabelle, FamilienZ +90% Beihilfe) mit dem Gedanken das Bundesland zu wechseln (aufgrund des akuten Personalmangels im öD) - würden aber natürlich nur ungern Familie und Freunde „hinter uns lassen“ wenn Nds. bereits plant nächstes Jahr doch seine Besoldung entsprechend konkurrenzfähig zu gestalten. Gibt es hier irgendwelche Bestrebungen?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich sind wir bemüht, mit jeder Haushaltsaufstellung den Landesdienst auch finanziell attraktiver zu gestalten. Die bereits erwähnten zeit- und wirkungsgleichen Übernahmen der Tarifverhandlungsergebnisse sind ein Beispiel. Momentan liegt der Fokus in Niedersachsen auf Stellenhebungen, die letztendlich durch schnellere Beförderung auch zu einem höheren Lohn führen.