Frage von Jan M. • 06.07.2022
Unterstützen Sie die Forderung nach einer Amnestie bzw. Einstellung von Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht im Außenbereich wie sie in den 2 letzten Wintern bei Versammlungen galten?
Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach §5 Abs. 9 IfSG stellte hierzu keine Evidenz fest [1], Zitat: „Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben.“
Antwort ausstehend von Björn Lakenmacher CDU