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Björn Lakenmacher
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Frage von Frank K. •

Warum wird für Schüler aus dem Landkreis Dahme-Spreewald, welche in Berlin die 11. Klasse besuchen werden, nicht die Kosten für die Schülerbeförderung durch das Schulamt komplett übernommen

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Antwort von
CDU

Die Schüler Beförderungssatzung gilt nur zu Fahrten im Landkreis. Außerhalb wird nur gefördert, wenn ganz besondere Gründe vorliegen und es kein Angebot im LDS gibt.   Ein Gymnasium im Norden des Landkreises ist indes existent. 
Mit freundlichen Grüßen, Björn Lakenmacher