Frage von Frank K. • 21.07.2023
Warum wird für Schüler aus dem Landkreis Dahme-Spreewald, welche in Berlin die 11. Klasse besuchen werden, nicht die Kosten für die Schülerbeförderung durch das Schulamt komplett übernommen
Antwort von Björn Lakenmacher CDU • 04.08.2023
Die Schüler Beförderungssatzung gilt nur zu Fahrten im Landkreis. Außerhalb wird nur gefördert, wenn ganz besondere Gründe vorliegen und es kein Angebot im LDS gibt. Ein Gymnasium im Norden des Landkreises ist indes existent.
Mit freundlichen Grüßen, Björn Lakenmacher