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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Helge H. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Helge H.

Hallo Frau Malecha-Nissen,

sie haben bei der Abstimmung zum Tarifeinheitsgesetz mit "JA" gestimmt.

Mein Frage dazu lautet: Haben Sie sich auch nur einmal mit den Arbeitsbedingungen der Menschen beschäftigt, deren Steikrecht sie somit einschränken wollen?

Bitte keine weitschweifigen Erklärungen daß das Streikrecht Ihrer Meinung nach ja doch nicht angetastet wird, das wäre unter unserem Niveau.

Mit freundlichem Gruß,

Helge Holm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holm,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum beschlossenen Tarifeinheitsgesetz. Es ist zwar schon eine Weile her, und für die späte Rückmeldung entschuldige ich mich auch vielmals, aber ich antworte natürlich gerne noch auf die von Ihnen geäußerten Bedenken.

Der Bundestag hatte am 22. Mai 2015 das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Damit hat der Gesetzgeber den über viele Jahre praktizierten und bewährten Rechtszustand wiederhergestellt: ein Betrieb – ein Tarifvertrag.

Im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit aufgehoben. Bis dahin hat das Land 60 Jahre von dieser Regelung profitiert. Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben die Bundesregierung nach der Entscheidung dazu aufgefordert, die Tarifeinheit per Gesetz wiederherzustellen. Beide Seiten wollen die Tarifeinheit, denn sie wissen um den Wert des sozialen Friedens in den Betrieben.

Das Tarifeinheitsgesetz stellt sicher, dass zwei Personen für die gleiche Arbeit in einem Betrieb nicht unterschiedlich entlohnt werden, nur weil sie unterschiedlichen Gewerkschaften angehören. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dafür kämpft die SPD.

Ich möchte nochmal in aller Deutlichkeit betonen: Das Streikrecht wird durch die Tarifeinheit nicht angetastet. Ein derartiges Gesetz wäre mit uns Sozialdemokraten niemals verabschiedet worden! Streiks und Arbeitskämpfen haben wir es zu verdanken, dass wir eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeitverkürzungen, Gesundheitsschutz, Weiterbildung und moderne Ansätze zur Bewältigung der demografischen Herausforderung haben. Daran wird auch das Tarifeinheitsgesetz nichts ändern. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die älteste Gewerkschaft Deutschlands, die Gewerkschaft der Lokführer, hat 60 Jahre Tarifeinheit überstanden.

Um das auch noch mal klarzustellen: Der Grundsatz der Tarifeinheit greift nur dann, wenn es nicht gelingt, die Kollision von Tarifverträgen für die gleichen Beschäftigtengruppen zu vermeiden. In diesem Fall gilt der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Zum Schutz der kleineren Gewerkschaften ist vorgesehen, dass sie gegenüber der Arbeitgeberseite ein vorgelagertes Anhörungsrecht erhalten. Zudem wird ihnen ein Recht eingeräumt, den Mehrheitstarifvertrag im Falle der Kollision nachzuzeichnen.

Ich hoffe, ich konnte auf Ihre Bedenken zufriedenstellend eingehen.
Mit freundlichen Grüßen

Birgit Malecha-Nissen