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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Rupert R. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Rupert R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Dr. Malecha-Nissen

im Koalitionsvertrag der großen Koalition ist auf Seite 44 nachzulesen:

„Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“

Mir liegt u.a. eine Erlaubnis des LBEG für das Erlaubnisfeld „Gettorf“ an der südlichen Eckernförder Bucht mit einer Gesamtfläche von 516.910.700 qm,darunter mehrere Wasserschutzgebiete, befristet vom 1.12.2013 bis 30.11.2018, vor. Diese Erlaubnis basiert auf geltendem Bergrecht.

Nachdem sowohl die derzeitige Landesregierung Schleswig-Holstein als auch ausweislich des o.g. Koalitionsvertrags die Bundesregierung Fracking ablehnen und eine Änderung des Bergrechts anmahnen, habe ich folgende Fragen:

1) Welchen Zeitrahmen verstehen die Regierungsfraktionen unter „kurzfristig“?
2) In welchem der Bundestagsausschüsse wird dieses Thema derzeit behandelt?
3) Wann ist mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen?
4) In welcher rechtlich verbindlichen Form kann das von der SPD als bereits durchgesetzt bezeichnete Moratorium vor Ort gegenüber Inhabern der Erlaubnisbescheide durchgesetzt werden?

Freundlicher Gruß
Rupert Rompel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rompel,

gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1) und 3)
Aktuell wurde noch nicht über konkrete Zeitpläne entschieden. Da die Ausschüsse erst in dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen haben, bitte ich um Ihr Verständnis, dass keine neuen Ergebnisse vorliegen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Thematik, die das gesamte Bundesgebiet betrifft und daher besonders kritisch begleitet werden muss.

Zu 2)
Das Thema betrifft auf der Ebene des Grundwasserschutzes den Umweltausschuss, sowie im Bereich entsprechender Änderungen des Bergrechts den Wirtschaftsausschuss.

Zu 4)
Ein Moratorium, das rechtlich verbindlich die Erteilung von Bescheiden verhindert, muss selbst rechtlich verbindlich sein. Dies kann zum Beispiel durch Änderungen im Bundesberggesetz erreicht werden. Ein solches Gesetzesvorhaben konnte nicht verabschiedet werden, da die Ausschüsse jetzt erst neu besetzt worden sind. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Moratorium wollen wir schnellstmöglich erlassen.

Ich habe mich - wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion - gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölgewinnung ausgesprochen. Diese Methode birgt ein erhebliches und derzeit nicht abzuschätzendes Risiko für Natur und Mensch. Es fehlen ausreichend wissenschaftliche Belege in Bezug auf mögliche Gefährdungen. Zudem muss der Einsatz von giftigen Substanzen abgelehnt und die Entsorgung der Abwässer neu geregelt werden. Aufgrund der aktuellen Bedenken können derzeit noch keine Anträge auf Fracking genehmigt werden. Wir müssen im Dialog mit allen Beteiligten klären, ob es ein endgültiges Verbot geben wird oder ob es technisch machbar ist, Fracking ohne den Einsatz giftiger Chemikalien zu ermöglichen.