Frage an Birgit Kömpel von Michael L. bezüglich Verkehr
Grundgesetzänderung bezüglich der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen
Sehr geehrte Frau Kömpel,
Erhalt, Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen liegen bislang in der Verantwortung der Bundesländer, der Bund übernimmt die Finanzierung. Diese Form der Aufgabenteilung (sogenannte Bundesauftragsverwaltung) ist geregelt im Grundgesetz Art. 90.
Der Staatssekretär Enak Ferlemann kündigte am 13. April 2016 während einer Anhörung im Verkehrsauschuss an, dass hinsichtlich dieses Artikels noch vor der Sommerpause eine Grundgesetzänderung durchgesetzt werden soll.
Hintergrund für diese Änderung ist, dass die Bundesfernstraßen nach dem Willen von Bundeswirtschafts-, Finanz- und Verkehrsministerium in einer privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft zentralisiert werden sollen. Die Länder haben sich in der sogenannten Bodewig-Kommission gegen diesen Vorschlag positioniert. Jetzt wird darüber verhandelt.
Auch jetzt vermittelt die kurzfristig geplante Grundgesetzänderung bis zur Sommerpause den Eindruck, dass es der Bundesregierung an einer Wertschätzung für die Verfassung fehlt. Die Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz zwischen Bund und Länder ist ein wesentliches Prinzip der hiesigen Gewaltenteilung.
Ich möchte Sie daher bitten, sich für den Erhalt der Auftragsverwaltung bei den Fernstraßen einzusetzen.
Aus anderen Bundesländern liegen dafür bereits Beispiele für Beschlüsse vor, die ich Ihnen gern in der Anlage übermittele. Einen Beschluss gefasst haben derzeit die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Wie stehen Sie zu diesem Thema ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lang,
es tut mir leid, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten.
Aber Ihre Frage wird von Bundestag und Bundesrat entschieden, da hier Länderkompetenzen betroffen sind.
Daher müssen auch wir Verkehrspolitiker im Bund den Vorschlag der Länder noch abwarten, bevor wir uns endgültig positionieren.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Steffen Reith
Leiter Wahlkreisbüro
Birgit Kömpel MdB