Sind Sie auch der Meinung, dass nicht registrierte Genesene bei der Coronaverordnung vergessen wurden und diese die gleichen Rechte wie die registrierten Genesenen und Geimpften erhalten sollten?
Sehr geehrte Frau Kömpel,
bei der allgemeinen Diskussion während der Coronapandemie wird immer nur von geimpften und nicht geimpften Menschen gesprochen. Wo bleiben bei der Diskussion die Genesenen? Diese werden von den Politikern in der Regel nicht erwähnt.
Ich bin ein Genesener der nicht am Gesundheitsamt registriert wurde, aber bei dem durch eine Blutuntersuchung eine Menge Antikörper gegen Corona festgestellt wurden. Meine Infektion ist wie bei einer leichten Grippe abgelaufen.
Nun werde ich von der Politik als Nichtgeimpfter diskriminiert. Ist das eigene Immunsystem nichts mehr wert und sind nur künstlich hergestellte Impfstoffe vertrauenswürdig? Ich glaube, dass ich auch einen angemessenen Schutz vor Corona habe. Meine Antikörper verschwinden wie bei allen Geimpften im Knochenmark. Tritt eine neue Covid-19-Infektion ein, werden diese von den Gedächtniszellen wieder zur Abwehr aktiviert. Ich halte weiterhin die AHA-Regeln ein und lasse mich dazu noch regelmäßig testen.
Hallo Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich selbst bin auch genesen, habe mich aber nach 6 Monaten impfen lassen (1 X). Dies ist bei mir registriert und ja, ich war auch als "Genesene" registriert.
Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Hausarzt, der Sie ja sicherlich während Ihrer Krankheit betreut hat. Oder wer auch immer mit Ihnen den Bluttest durchgeführt hat. Vielleicht ist es ja möglich, dass Sie nachträglich eine Registrierung/Bestätigung erhalten. Ich habe mal in der aktuellen Verordnung geschaut und folgende Info für Sie gefunden:
Davon unabhängig gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn sie entweder zwei Impfungen erhalten hat oder genesen ist und eine Impfung erhalten hat. Der Nachweis der Genesung wird mit einem positiven PCR-Test belegt.
Es kann also auch jemand nur einmal geimpft werden und als vollständig geimpft gelten, der die Krankheit durchgemacht hat ohne einen Genesenennachweis erhalten zu haben, z.B. weil die Erkrankung länger als 180 Tage zurücklag.
Fazit: Sie können sich für eine Impfung registrieren und gelten nach 1 Dosis nach 14 Tagen als geimpft. Somit sollten Sie keinerlei Schwierigkeiten haben, am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Unabhängig davon soll meiner Meinung nach niemand benachteiligt werden. Aber ich empfehle jeder und jedem dringend, sich impfen zu lassen. Es sollte in unserer aller Interesse sein, dass wir nicht nur uns sondern auch unsere Mitmenschen vor einer Infizierung schützen. Ich hatte Covid im Dezember 2020 und mein Geruchs- und Geschmackssinn ist noch immer nicht wieder vollständig zurück.
Falls ich Ihnen weitere Fragen beantworten kann, zögern Sie bitte nicht, mich auch direkt anzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Birgit Kömpel