
(...) Dies ist zwar nicht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgeschrieben, entspricht aber gängiger Praxis. Dieses Verfahren dient als demokratische Grundlage und die vorläufige Anwendung betrifft nur bestimmte Teile von CETA, für die die EU die ausschließliche Zuständigkeit besitzt. Vorläufig angewendet werden könnten hier beispielsweise die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe, von denen dann EU-Unternehmen so schnell wie möglich profitieren könnten. (...)