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Birgit Collin-Langen
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Reinhard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

der folgende Artikel hat mich sehr erschreckt: http://www.zeit.de/politik/2016-05/ceta-eu-kommission-anwendung-bundestag

ich hoffe doch sehr, dass nicht versucht wird, Ceta vorläufig in Kraft zusetzen? Nach den vielen Protesten und Demonstrationen gegen die Freihandelsabkommen, den vielen Unterschriften, wäre das fatal. Sollten nicht alle Parlamente demokratisch über Ceta entscheiden? Sollte nicht das (Rest)-Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden – indem unsere Demokratie umfassend gestärkt wird? Sehen Sie die Gefahr, dass u.a. sehr rechte Parteien mehr Zulauf erhalten, wenn über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden wird?

Können Sie mir sagen, wie Sie in so einem Fall abstimmen werden? Oder ist es doch nicht wahr?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

zuerst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de danken.
Mit großem Interesse habe ich auch den Artikel auf Zeit Online gelesen, auf den Sie sich beziehen. Leider wird in dem Artikel nur ein kleiner Aspekt beleuchtet und viele Fakten nicht detailliert genug ausgeführt.

CETA wird auf keinen Fall auf undemokratischem Weg zu einer vorläufigen Anwendung kommen, wie es in dem Artikel heißt. Vielmehr handelt es sich bei der vorläufigen Anwendung von CETA um einen Weg, dessen Verfahren in genaue Zuständigkeiten aufgeteilt ist.
So könnte ein Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens im Herbst 2016 gefasst werden. Danach würde die Zustimmung des Europäischen Parlaments eingeholt und eine vorläufige Anwendung könnte erst nach dieser Zustimmung des Europäischen Parlaments eintreten. Dies ist zwar nicht im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgeschrieben, entspricht aber gängiger Praxis. Dieses Verfahren dient als demokratische Grundlage und die vorläufige Anwendung betrifft nur bestimmte Teile von CETA, für die die EU die ausschließliche Zuständigkeit besitzt. Vorläufig angewendet werden könnten hier beispielsweise die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe, von denen dann EU-Unternehmen so schnell wie möglich profitieren könnten. Welche Teile von CETA die vorläufige Anwendung konkret umfassen könnte, wird noch durch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten geprüft und in einem Ratsbeschluss festgelegt.
Da davon auszugehen ist, dass es sich bei CETA um ein sogenanntes "gemischtes Abkommen" handelt, bei dem neben Kanada und der Europäischen Union auch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vertragsparteien sind (ein entsprechendes Rechtsgutachten finden Sie unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-gutachten-einstufung-als-gemischtes-abkommen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf), ist zur Annahme des Abkommens sowohl ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union und eine zusätzliche Ratifizierung des Abkommens durch die nationalen Parlamente erforderlich. Andere Teile des Abkommens, bei denen die Zuständigkeit in den Mitgliedstaaten liegt, können dementsprechend erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten nach einem entsprechenden Beschluss in den nationalen Parlamenten in Kraft treten.

Ich sehe Ihre Sorgen, kann Ihnen jedoch versichern, dass wir im Europäischen Parlament CETA genauso kritisch prüfen werden, wie wir dies mit jedem Freihandelsabkommen tun. Ich werde meine Zustimmung nur geben, wenn ich sicher bin, dass europäische Verbraucher- und Umweltschutzstandards nicht beschnitten werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP