Frage an Birgit Collin-Langen von Ursula M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Collin-Lange,
wissen Sie, dass JEFTA eine Negativliste für die Liberalisierung von Dienstleistungen enthält?. Alle Wirtschaftsbereiche, die nicht explizit ausgenommen sind, unterliegen damit der Verpflichtung zur Marktöffnung für private Unternehmen – bei bisher öffentlichen Dienstleistungen geht es um Privatisierung. Liberalisiert werden können auch alle Dienstleistungen, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt und die deshalb nicht gelistet werden können, beispielsweise neue Ansätze im Bereich E-Commerce. Die hohe Rechtsunsicherheit für die öffentliche Daseinsvorsorge wird dadurch verstärkt, dass mit JEFTA geschaffene Gremien, vor allem der Gemischte Ausschuss, später diese Rechtsunsicherheiten in ihrem eigenen Sinne auslegen können. Auch die öffentliche Wasserwirtschaft und hier vor allem das Abwasser ist durch JEFTA nicht ausreichend abgesichert.
Wie werden Sie angesichts dieses und anderer gravierend negativer Auswirkungen für die Bevölkerungen stimmen, wenn der Vertrag im Dezember zur Abstimmung kommt?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. November 2018 zu dem geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und Japan.
Ich verstehe voll und ganz Ihre Sorge, bezüglich der Gefahr, dass im Zuge des Freihandelsabkommen mit Japan die stattlichen Einrichtungen wie z.B. Wasserversorgung oder öffentliche Nahverkehr privatisiert werden. Ich möchte Ihnen versichern, dass bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen der Status Quo durch das geplante Abkommen unberührt bleibt. Deutsche Städte und Kommunen sind und bleiben frei, alle Dienste frei zu regulieren, die sie im öffentlichen Interesse erachten. Dies hat die EU in Vorbehalt Nr. 21 (Anhang II) klar festgeschrieben. Jede Kommune entscheidet selbstständig, ob sie diese Aufgabe selbst wahrnimmt oder einem privaten Dienstleister überträgt.
Lediglich eine Änderung ergibt sich durch JEFTA: Wenn Kommunen sich entscheiden, die Versorgung an einen privaten Dienstleister zu übertragen, können sich in Zukunft neben europäischen, südkoreanischen und kanadischen Anbietern (die bereits heute an solchen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können) auch japanische Anbieter an europaweiten Ausschreibungen beteiligen. Entscheidet sich eine Kommune die Wasserversorgung anstatt durch einen privaten Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder selbst wahrzunehmen, ist dies auch weiterhin problemlos möglich.
In meinen Augen ist es jedoch auch wichtig, das geplante Handelsabkommen genau unter die Lupe genommen wird. Entscheidend für die Bewertung des geplanten Abkommens ist jedoch, dass die öffentliche Diskussion auf Fakten basiert.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Collin-Langen