Frage an Birgit Collin-Langen von Julius S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stellen sie sich vor, soll Artikel 13 technisch umgesetzt werden? Es gibt bereits ein Content ID System z.B auf Youtube und dieses ist sehr fehleranfällig und wie sollen sich kleinere Plattformen Upload Filter leisten? Außerdem ist doch Artikel 13 für die Kreativen, warum sind dann viele Kreative (und das sind nun mal auch Youtuber) gegen Artikel 13? Wie ist ihre Meinung dazu, dass Axel Voss meinte, dass die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird, verstößt dass dann nicht gegen das GG?
Sehr geehrter Herr Steinberg,
zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken.
Die Urheberrechtsreform wird sehr emotional diskutiert und dabei wird oft das eigentliche Ziel aus den Augen verloren. Es geht nicht um Zensur oder dem Abschaffen von YouTube. Ziel ist es, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein soll, die Prinzipien des Rechtsstaats auch im Netz gelten müssen und Eigentumsrechte, etwa von Künstlern und Kreativen gewahrt bleiben müssen. Darüber sind wir uns wohl alle einig. Die Frage die sich dabei jedoch stellt, ist wie dieses Ziel erreicht werden kann. Denn ob online oder offline - Künstler, Autoren, Musiker und Journalisten müssen ein Anrecht auf eine faire Vergütung ihrer Werke haben.
Das Ziel der Reform des Urheberrechts ist es daher, die Position derjenigen zu stärken, die die Rechte an kreativen Werken besitzen und darüber mit großen Online-Plattformen verhandeln müssen.
Bisher haben Online-Plattformen keine rechtliche Verantwortung für die Nutzung und das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf ihrer Webseite übernehmen müssen. Damit ist künftig Schluss. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtsfreier Räume im Internet propagiert wird. Auch Memes werden nicht beeinträchtigt. Der Vorwurf, die Richtlinie führe Upload-Filter ein, ist falsch. Und wie sie bereits selbst angemerkt haben, gibt es bereits Content ID Systeme. Wenn eine Plattform wie Youtube keine Lizenzen erwirbt, muss sie das Bestmögliche („best efforts“) tun, um geschützte Werke ausfindig zu machen. Diese „best efforts“ müssen nur verhältnismäßig zur Plattformgröße, Besucherzahl und Menge der Werke stehen.
Es gibt eine Sonderregelung für kleine Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und fünf Millionen Klicks haben. Damit wollen wir kreativen Start-Ups helfen, ebenso gibt es Ausnahmen für nicht-kommerzielle Plattformen wie beispielsweise Wikipedia und Dropbox.
Ich möchte dieser Antwort gerne noch anfügen, dass in der Öffentlichkeit sehr viel Stimmung gegen diese Reform gemacht wurde. Ich gehe aber nicht davon aus, dass gerade YouTube als international aufgestelltes Unternehmen kleinere Kanäle aus Angst vor spezialisierten Anwälten schließen wird.
Birgit Collin-Langen, MdEP
Oberbürgermeisterin a.D.
Europäisches Parlament
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