Frage an Birgit Collin-Langen von Noel E. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Guten Tag Frau Collin-Langen,
meine Frage an sie richtet sich bzg. des neuen Leistungsschutzrechts im Artikel 13 der EU, welcher am 5 Juli verhandelt werden soll. Meine Frage ist: Wie stehen sie zu dem neuen Gesetz in seiner aktuellen Form? Mein Bedenken ist das es evtl. als eine Art Zensurgesetz missbraucht werden kann was jetzt natürlich etwas überspitzt formuliert ist. Können sie mir evtl. etwas Aufklärung darüber bringen wie das neue Gesetz angewendet werden soll und ob es nicht vielleicht etwas zu sehr die Meinungs- und Pressefreiheit bedroht?
Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Mail.
Für mich geht es bei der Diskussion um das Urheberrecht darum, dass eine faire Vergütung der Urheber auch im Internet und eine faire Vergütung aller, die die Verbreitung dieser geschützten Leistung ermöglichen, gewährleistet werden. Journalisten und Künstlern, die von ihrer kreativen Arbeit nicht mehr leben können, weil ihre Kreativleistungen nicht angemessen vergütet werden, müssen wir zu ihrem Recht verhelfen. Und wir wollen unabhängige Medien in unserer Demokratie sichern, und nicht Betreiber von Plattformen unterstützen, die mit den Medienerzeugnissen Geld verdienen.
Leider wurden im Vorfeld der Abstimmung viele nicht korrekte Annahmen gestreut, um den dringenden Reformprozess für das Urheberrecht zu unterminieren und die diejenigen, die kreative Leistungen erbringen oder dafür wirtschaftlich/strukturell verantwortlich sind, um ihre faire Vergütung bringen wollen. Ich glaube nicht, dass Sie sich für diese Ausbeutungsmentalität großer Plattformen einsetzen möchten.
Die Interessen der 15.000 arbeitslos gewordenen Journalisten (Zahl aus dem Jahr 2013) oder die Ängste der Künstlern, die von ihrer kreativen Arbeit nicht mehr leben können, weil ihre Kreativleistungen nicht angemessen vergütet werden, sind für mich Argumente, die bei der Diskussion wichtig sind.
Es ist nicht vertretbar, die Interessen großer Internetplattformen über die Interessen der Kreativschaffenden zu stellen.
Hier im Europäischen Parlament will keiner eine „Zensur“, „Filter“, „Link-Steuer“ oder die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit, wie dies plakativ gern unterstellt wird. Und dies ergibt sich auch aus dem vorliegenden Text, der letzten Donnerstag abgestimmt wurde. Wer etwas anderes behauptet, verbreitet bewusst Falschinformationen und dies auch noch im wirtschaftlichen Interesse und zur Unterstützung der großen Internetplattformen.
Warum brauchen wir ein stärkeres Recht für die Presseverlage (Art. 11)?
• Wir wollen, dass Zeitungsverlage für die Nutzung ihrer Artikel auch fair vergütet werden!
• Wir wollen eine (auch von Plattformen) finanziell unabhängige Presse!
• Wir wollen Qualitätsjournalismus absichern!
• Wir haben die Privatnutzung von dem Recht ausgenommen.
• Wir erlauben das Hyperlinking.
• Wir beteiligen die Journalisten.
Warum brauchen wir Artikel 13 (value gap)?
• Wir wollen, dass die Plattformen mehr Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen übernehmen.
• Wir wollen, dass Urheberrechtsverletzungen von Beginn an vermieden werden.
• Wir wollen, dass europäische Urheber (Künstler, Autoren, Schauspieler, Musiker etc.) von den Plattformen, die deren Werke nutzen, für diese Leistung auch fair vergütet werden.
• Wir haben den Anwendungsbereich des Art. 13 (s. Art. 2) auf die Plattformen beschränkt, die von Verstößen gegen das Urheberrecht am meisten profitieren.
(Plattformen, wie Spotify, itunes, Netflix, Ebay, Wikipedia, Dating-Plattformen, Plattformen zur Softwareentwicklung, Blogs, private Homepages, Dropbox etc. unterfallen alle nicht dem Art. 13!)
• Wir verpflichten die Plattformen mit den Rechteinhabern Lizenzen abzuschließen.
• Wir verpflichten die Rechteinhaber, den Plattformen alle Informationen mitzuteilen, um erkennen zu können, welche Werke veröffentlicht und nicht veröffentlicht werden dürfen, so dass eine generelle Überwachung nicht stattfinden kann.
Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Dieser kulturelle Diebstahl ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss. Mit der neuen EU-Richtlinie können wir genau das schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Collin-Langen, MdEP