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Birgit Collin-Langen
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Frage von Christian James W. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Christian James W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

zuerst möchte ich für ihre Stellungnahme bezüglich meiner Frage zum NamÄndG recht herzlich bedanken.

Was mir leider erst durch ihre Antwort aufgefallen war, dass ist das ich bei meiner Anfrage einen - wenn nicht sogar den wichtigsten - Punkt und somit auch meinen persönlichen "wichtigen Grund" für meine Namensänderung vergessen habe zu erwähnen.

Es handelt sich um eine Namensänderung aus familiären und psychologischen Gründen. Die Beziehung zu dem bestimmten Teil meiner Familie, welche meinen (anderen) Familienamen trägt, ist seit mehreren Jahrzehnten u.a. auch durch den Selbstmord meines Vaters (Herzkammerflimmern durch Intoxikation) im Jahre 2000, so massiv gestört, dass sich die Familie bereits seit langerzeit "unwiderruflich" trennte. Nicht nur ich, sondern auch weitere Familienmitglieder habe bereits ihren Familienamen ändern lassen.

Trotz der Tatsachen, dass an mir mehrere therapieresistente PTB Syndrome und eine Teutonophobie in einer erheblichen Angststörung mit Panikattacken fachärztlich diagnostiziert wurden - wofür u.a. mein (deutscher) Familiename als einer der Reaktivatoren gilt - half man mir bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bad Marienberg, am Verwaltungsgericht und beim OVG Koblenz dennoch nicht ab.

Meine Begründung der Diskriminierung, bezieht sich in der Hauptsache, daher nicht auf die Vorwürfe des NS-Regiment sondern eher auf die Tatsache, dass ich bereits zu der Personengruope der Menschen mit dauerhafter körperlicher und vor allem mit seelischer Schwerbehinderung und Migrationshintergrund gehöre.

Ich sehe hier in meinem Fall vielmehr einen mittelbaren Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG?

Und wollte daher hinzufügend anfragen, ob das unter dieser Gesamtwürdigung der Umstände tatsächlich zurechtfertigen ist?

Portrait von Birgit Collin-Langen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weinbrenner,

wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, kann ich Ihnen in meiner Funktion als Europaabgeordnete nicht weiterhelfen, da ich nicht der richtige Ansprechpartner bin.
Zudem bin ich nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Entscheidungen in Ihrer Angelegenheit alle Aspekte berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP