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Birgit Collin-Langen
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Frage von Sascha S. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Sascha S.

Guten Tag Frau Colling-Langen.

Was passiert eigentlich wenn ein Land sich nicht an die Grundzüge der Europäischen Union hält? Nehmen wir mal ein Beispiel. Die Bundesrepublik Deutschland würde indirekt die Todesstrafe einführen im Bundesland X. In Deutschland ist Justiz Ländersache. Das heißt 15 Bundesländer würden zuschauen wie das Bundesland X die indirekte Todesstrafe einführt, indem z. B. Staatsanwälte nur die Täter hören, die Zeugen des Täters und das war es. Gedeckt von Justizminister und Ministerpäsidentin. Nehmen wir mal an, so etwas würde passieren, was würde die EU tun, was würde Ihre Partei im Parlament beantragen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Nach den EU-Verträgen kann die Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, wenn ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt. Die Kommission kann auch den Gerichtshof anrufen, der in bestimmten Fällen die Zahlung von Strafgeldern anordnet. Kenntnis über mögliche Verstöße gegen das EU-Recht erhält die Kommission aufgrund eigener Untersuchungen oder von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Interessenträgern. Die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ist nicht möglich, denn es gilt hier das Grundgesetz. Und Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes besagt ganz einfach und eindeutig: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Desweitern gilt der Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht. Deswegen ist eine Einführung auch auf Länderebene nicht möglich. (Zur Information: In der Hessischen Landesverfassung ist unter Artikel 21 die Todesstrafe noch aufgeführt, sie ist jedoch außer Kraft gesetzt und anwenden darf man sie eben nicht).

Aufgrund dieser Situation kann es zu dem von Ihnen beschriebenen Szenario nicht kommen. Ich möchte an dieser Stelle unseren EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker zitieren: "Wer die Todesstrafe einführt, hat keinen Platz in der Europäischen Union." Diese Position teile ich und dies gilt auch für meine Partei. Wenn sich dennoch ein EU-Mitgliedstaat dazu entschließen sollte, die Todesstrafe einzuführen, hätte dies weitreichende Konsequenzen: Bei Wiedereinführung der Todesstrafe könnte der Artikel 7 des Vertrags (EUV) angewandt werden. Er sieht bei "schwerwiegender und anhaltender Verletzung" der EU-Werte durch ein Mitgliedsland Sanktionen vor. Dazu gehört z.B. der Entzug des Stimmrechts im Ministerrat, wo die entscheidenden Beschlüsse fallen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte,
mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP