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Birgit Collin-Langen
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Frage von Janet M. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Janet M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

Wie werden Sie in der Frage vorläufiges Inkrafttreten von CETA abstimmen? Ein JA bedeute eine weitere Missachtung der Sorgen von Bürgern in Deutschland und der EU. Man kann sich nicht dauernd über die Köpfe der Wähler hinwegsetzen und erwarten, dass diese brav an die Urnen gehen und "weiter so" sagen. Alle Parteien müssen sich darüber im Klaren sein, dass es kein "Weiter so" mehr geben wird. Die Bevölkerung ist nicht mehr gewillt, sich von der globalen Wirtschaft ausbeuten zu lassen, nur weil diese über das nötige Geld und die Macht verfügt, und erwartet, dass unsere gewählten Politiker dieser Entdemokratisierung nicht auch noch Weg ebenen. Bitte setzen Sie ein Zeichen und stimmen Sie gegen ein vorläufiges Inkrafttreten von CETA. Setzen Sie sich stattdessen für einen fairen Welthandel unter globalen Gesichtspunkten ein.

Mit freundlichen Grüßen
J. M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de
Ich sende Ihnen einen Artikel aus meinem aktuellen Newsletter, in dem ich zu CETA Stellung nehme:

EP stimmt für CETA!
Am 15. Februar hat sich das Europäische Parlament mit einer absoluten Mehrheit von 408 von 695 abgegeben Stimmen und 33 Enthaltungen deutlich für das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada ausgesprochen. Wir als EVP haben für CETA gestimmt: In Zeiten, in denen der Protektionismus in aller Munde ist, ist die Zustimmung zu CETA ein klares Bekenntnis zu Offenheit und globalem Austausch. Kanada ist ein langjähriger enger Partner, mit dem wir gemeinsam Globalisierung gestalten wollen, anstatt vor ihr davonzurennen. CETA bedeutet Wachstum, neue Arbeitsplätze und höhere Löhne auf beiden Seiten des Atlantiks. Das Abkommen erleichtert Markzugang und schafft fast alle bestehenden Zollschranken ab. Der kanadische Premierminister Justin Trudeau hat am 16. Februar eine Rede vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments gehalten und betont, wie wichtig die Stimme Europas in der Welt sei und dass wir mit CETA allen Menschen einen freien und fairen Handel ermöglichen. Trudeau ist der erste kanadische Premierminister, der im Europaparlament gesprochen hat. Nachdem die EU-Kommission CETA im Juli 2016 als gemischtes Abkommen eingestuft hatte, muss es nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament und vor dem Abschluss des Verfahrens durch den Rat von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Das Abkommen könnte schon ab April 2017 vorläufig zur Anwendung kommen.

FAKTENCHECK:

FALSCH: Multinationale Investoren werden mit CETA die Gesetzgebung z.B. im Kampf gegen den Klimawandel, Arbeitnehmerrechte oder Verbraucherschutzstandards verwässern.
RICHTIG: CETA gibt Investoren keine besseren Rechte als ihnen ohnehin bereits jetzt unter europäischem Recht zustehen. Das Ziel von Investitionsschutzabkommen ist es, das Recht auf Eigentum, das ebenso in Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert ist, auch im internationalen Kontext durchzusetzen. Dies betrifft also einerseits deutsche bzw. europäische Interessen in Kanada, andererseits kanadische Interessen in Europa.

FALSCH: CETA eröffnet die Möglichkeit für Investoren vor einem Investitionsgericht zu klagen, wodurch das Recht eingeschränkt wird, im öffentlichen Interesse zu regulieren.
RICHTIG: Investitionsgerichte können nicht das geltende Recht aushebeln oder neue Regulierung verhindern. Die bereits existierenden 1400 Investitionsschutzabkommen der EU mit Drittstaaten zeigen, dass die EU durch solche Abkommen nicht davon abgehalten werden kann, eine der weltweit weitreichendsten Verbraucher-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsschutzgesetzgebung zu entwickeln und durchzusetzen, die ja durchaus oft Wirtschaftsinteressen entgegensteht.

FALSCH: Schiedsgerichte - keine richterliche Unabhängigkeit.
RICHTIG: Schiedsrichter werden von der EU und Kanada nominiert und nicht vom klagenden Konzern und vom verteidigenden Staat. Das System ist zudem transparent (Dokumente und Sitzungen sind öffentlich ...) und die Richter unterliegen einem Verhaltenskodex. Neben der sehr engen und klaren Definition der Investitionsstandards steht es laut CETA den Vertragsparteien zu, sich auf verbindliche Auslegungen des Abkommens im Bereich der Investitionen zu einigen, woran dann das Schiedsgericht gebunden ist. Dies verhindert ebenfalls Möglichkeiten eine „Klageindustrie“ zu schaffen.

FALSCH: Daseinsvorsorge wird liberalisiert.
RICHTIG: Der Vorwurf, dass durch CETA die Liberalisierung von Dienstleistungen zu einer grundsätzlich geltenden Regel wird und Regulierungen im öffentlichen Interesse zur Ausnahme würden, stimmt nicht. Die Europäische Kommission garantiert in allen Handelsabkommen, dass kommunale Monopole und Remonopolisierungen in der Daseinsvorsorge genau wie die Freiheit der Inländerbegünstigung bei staatlich finanzierten Dienstleistungen, beispielsweise im Gesundheitswesen, im sozialen Bereich oder zur Wasserversorgung weiterhin problemlos möglich sind. Außerdem sichern alle EU-Handelsabkommen die Freiheit zu, alle Dienste frei zu regulieren, die im öffentlichen Interesse stehen. So behält sich die EU z.B. im Bereich Gesundheit vor, sowohl den Marktzugang zu regulieren, also keine ausländischen Unternehmen zuzulassen, oder Leistungsanforderungen zu stellen, als auch kanadische Anbieter anders als inländische Anbieter zu behandeln - also de facto zu diskriminieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Collin-Langen