Frage an Birgit Collin-Langen von Julianna U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Collin-Langen,
ich bin eine Ungarin, dei seit 1995 in Deutschland lebt. Mein Bruder ist ein selbständiger Fliesenleger in Ungarn. Durch einen Zeitungsartikel hat er darüber erfahren, dass eine Möglichkeit bestehe grenzübergreifende Tätigkeiten auszuüben. Er hat sich hier in Haßloch in diesem Glauben angemeldet als selbständiger Fliesenleger, weil er ab und zu mal in meinem Bekanntenkreis Arbeiten erledigt. Er gibt immer Rechnungen über Forint Einnahmen und gleicht seine Steuer immer in Ungarn aus. Jetzt sollte er aber auch hier in Deutschland Steuern zahlen, obwohl er damals eine gegenseitige Information erhielt. Leider habe ich keine passenden Informationen auf deutsch gefunden, deswegen möchte ich Sie bitten uns weiter zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Julianna Urban
Sehr geehrte Frau Urban,
Vielen Dank für Ihre Mail vom 18. Oktober 2013.
Mit der Einführung der Dienstleistungs-Richtlinie 2009 haben wir die die Verfahren und Voraussetzungen vereinfacht, damit Unternehmer besser vom Binnenmarkt profitieren können. Geregelt wird hier die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, also wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten will ohne dort eine Niederlassung zu errichten. Wichtig ist hier allerdings, dass sich das Unternehmen nicht "vor Ort" niedergelassen hat, also einen eigenen Betrieb angemeldet hat. Aus Ihrer Mail kann ich leider nicht ganz nachvollziehen, ob das bei Ihrem Bruder der Fall ist. Denn wenn Ihr Bruder sich in Deutschland niedergelassen hat, dann gelten für die die deutschen Vorschriften, inklusive der Steuervorschriften, und er wäre für die Einnahmen in Deutschland steuerpflichtig. Falls es sich aber um eine grenzüberschreitende Tätigkeit handeln sollte, dann wären die Steuern in Ungarn abzuführen. Wichtig wäre hier allerdings hier, dass er als Fliesenleger für "Nicht-Unternehmer", also Privatpersonen, gearbeitet hat. Da es also bei der Beurteilung Ihrer Situation ganz auf die konkreten Voraussetzungen ankommt, würde ich Ihnen empfehlen, sich mit dem "einheitlichen Ansprechpartner", einer Kontaktstelle, die extra für solche Fragen eingerichtet wurde, in Verbindung zu setzen. Hier finden Sie die Adresse:
http://www.eap.rlp.de/rlpGateway/FVP/FV/EUDLR/Default.aspx?sid=6
Ich hoffe, dass Ihnen dort weitergeholfen werden kann,
mit freundlichen Grüßen,
Birgit Collin-Langen, MdEP