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Birgit Collin-Langen
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Frage von Norbert S. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Norbert S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag, Frau Collin-Langen!

In der Draft Opinion http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-508.048%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN Ihres IMCO-Ausschusses steht unter Amendment 44:

"Analyses show that e-cigarettes contain chemicals and components which pose danger to consumers."

Auf welche Analysen beziehen Sie sich da?
Haben Sie diese auch selbst verifiziert?
Oder verlassen Sie sich blind auf die sogenannten Experten, die am 25.2. ihre haltlosen Spekulationen gemischt mit verzerrt dargestellten Fakten zu diesem Thema abgelassen haben?
Wenn Sie Ihre Quellen mit den Ausführungen in http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf vergleichen, wo finden Sie da eine objektivere Darstellung der Fakten?

Wäre es nicht eher im Sinne des Verbraucherschutzes, dieses Genussmittel im freien Handel zu lassen, aber eine Art "Reinheitsgebot" offiziell zu machen?
- Propylenglykol
- Glyzerin
- Wasser
- für Lebensmittel zugelassene Aromen
- Nikotin
Mehr wird weder benötigt noch von den Konsumenten gewünscht. Die meisten europäischen Hersteller halten sich bereits an diese Vorgabe.

"Consumers indicate as well, that they mainly use e-cigarettes to quit smoking, seeing it as a medicinal product, therefore they should be authorised in accordance with Directive 2001/83/EC."

Haben Sie für den ersten Teil dieser Aussage einen wissenschaftlich haltbaren Beleg?

Für mich und etliche andere ist die sogenannte e-Zigarette ein alternatives Genussmittel, das ich statt der Tabakzigarette nutze. Ich habe keineswegs die Absicht, irgendetwas zu "entwöhnen".

Ist es juristisch überhaupt zulässig, ein Genussmittel per Handstreich zu einem Funktionsarzneimittel zu erklären, obwohl kein seriöser Hersteller eine solche Aussage verbreiten würde?
Was halten Sie in diesem Zusammenhang von diesem Gutachten: http://www.vd-eh.de/de/juristisches-gutachten-neue-tabakrichtlinie-ist-rechtswidrig.html ?

Portrait von Birgit Collin-Langen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

der Vorschlag zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wird zur Zeit im Europäischen Parlament beraten. Da wir uns noch ganz am Anfang der Beratungen befinden habe ich mir zu dem Thema noch keine abschließende Meinung gebildet. In den nächsten Wochen werden wir uns in meinem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz intensiv mit der Richtlinie und der Behandlung von e-Zigaretten beschäftigen. Das Ergebnis dieser Beratungen kann ich aber derzeit nicht vorhersehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP