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Birgit Collin-Langen
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Frage von Arne T. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Arne T. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

als Ausschussmitglied für Verbraucherschutz möchte ich Sie bitten mir zu beantworten, wie Ihre persönliche Meinung zur Obsoleszenz von Produkten oder Produktbestandteilen lautet.

Sind ggf. Gesetzesinitiativen geplant, Obsoleszenz zu reglementieren, zu bestrafen oder Produkte mit derart geplanten Defekten/Sollbruchstellen mit (Umwelt- oder Verbraucherschutz-)Abgaben zu besteuern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, wo kann ich mich über den Stand der Gesetzes- / Verordnungsfindung informieren?

Ist der Umstand im Verbraucherausschuss diskutiert worden?

Wenn ja, was war das Ergebnis?

Ist der Umstand innerhalb der CDU thematisiert worden?

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja bitte ich um Mitteilung des Ergebnis.

Für die Beantwortung der zugegebenermaßen vielen Fragen danke ich im Voraus. Ich habe vor, die Fragen Ihren Kollegen der anderen Parteien zu stellen, um herauszufinden, wer sich dieses Problems annimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Thon

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thon,

die Frage der Obsoleszenz ist für uns auf europäischer Ebene schon länger ein Thema.

Bereits im Jahr 2011 gab es hierzu von einem Kollegen aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission. Auch hat die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2008 den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion (SCP) und für eine nachhaltige Industriepolitik (SIP) vorgestellt. Der Aktionsplan sieht die Schaffung einer neuen nachhaltigen Produktpolitik vor, damit auf der einen Seite die Umweltleistung von Produkten auf dem Markt verbessert wird und zum anderen für Verbraucher die Möglichkeit besteht, mehr umweltfreundliche Produkte zu kaufen. Weiterhin stehen die Förderung von Ökoinnovation, die Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Ökoindustrien und der Beitrag auf internationaler Ebne zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auf dem Plan. Im Vorfeld wurde dazu außerdem eine öffentliche Konsultation durchgeführt, deren Zusammenfassung Sie unter http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/_getdocument.cfm?doc_id=4284 einsehen können.

Ich teile die Ansicht, dass durch eine "vorsätzliche" Obsoleszenz die Verbraucherinteressen, die Umwelt und der faire Wettbewerb verletzt werden. Um solch ein Verhalten zu unterbinden gibt es bereits auf europäische Ebene verschiedene Instrumente:
Hier gibt es zum einen die
- RICHTLINIE 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter. Hier werden dem Verbraucher Mindestrechte gegenüber Verkäufern fehlerhafter Erzeugnisse eingeräumt, d. h. von Erzeugnissen, die Qualität und Leistung aufweisen, die bei Waren der gleichen Art nicht üblich sind und der Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten kann. Diese Rechte umfassen den Anspruch auf die kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie - unter bestimmten Umständen - die Erstattung oder Minderung des Kaufpreises innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Erzeugnisses.
- Dann gibt es noch die RICHTLINIE 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken)
- Ende diesen Jahres läuft die Umsetzungsfrist für die RICHTLINIE 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ab In der Verbraucherrechte-Richtlinie werden die Vorschriften der beiden oben genannte Richtlinien noch einmal überarbeitet.

Nach der letzte Woche von Bündnis 80/Die Grünen veröffentlichten Studie zu diesem Thema sollte nun überprüft werden, in wie weit hier vorsätzliche Betrügereien am Werk sind. Eine geplante Obsolenszenz steht eindeutig im Widerspruch zu den Zielen, die wir uns in der Strategie Europa 2020 gesteckt haben, um ein ressourcen-schonendes Wachstum zu erreichen. Ein wichtiges Element der Ressourceneffizienz ist das nachhaltige Materialmanagement. Wir wollen nicht die Wegwerfgesellschaft fördern sondern wir stehen für eine nachhaltige Nutzung unserer Rohstoffe. Und dabei muss auch die Frage der Nachhaltigkeit von Erzeugnissen berücksichtigt werden und dies muss auf der Grundlage des Lebenszyklus angegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP