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Birgit Butter
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Frage von Dieter J. •

Wer soll von der Härtefallregelung für Pellets überhaupt entschädigt werden?

Sehr geehrte Frau Butter,

Ich hatte wegen der extrem gestiegenen Pelletspreise bereits am 14.07.2022 an Ihren Vorgänger Herrn Oliver Grundmann geschrieben. Die Antwort war sehr unbefriedigend.

Ich habe nun nach den vorliegenden Entlastungsmaßnahmen Niedersachsen meinen Fall durchgerechnet:
Bezug 2021 = 21 ct/kg, 2022 = 52 ct/kg, Erstattung bei doppeltem Referenzpreis (24 x 2 = 48) 52 - 48 = 4 ct/kg entspricht bei meinem Bezug 2022 von 4 to = EUR 160,-; davon 80% = EUR 128,- Auszahlung!
Das ist lächerlich!
Der Mehrpreis gegenüber 2021 (bei 1,2 to weniger Abnahme) beträgt = EUR 1.240,- ! Die voraussichtliche Erstattung gerade einmal ca. 10%.
Wenn Sie z.B. von einer durchschnittlichen Rente ausgehen, wird ca. eine Monatsrente verbraucht.
Das ist m. E. einem Sozialstaat nicht würdig.

Mit freundlichen Grüße
Dieter J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Härtefallregelungen bei Pellet-Heizungen. Vorab lassen Sie mich bitte kurz klarstellen, dass Oliver Grundmann und ich zwar beide als Abgeordnete (auch) für die Samtgemeinde Harsefeld zuständig sind, Herr Grundmann ist allerdings Abgeordneter im Deutschen Bundestag, demgegenüber bin ich Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag. Herr Grundmann ist daher nicht mein Vorgänger, sondern CDU-Kollege im Deutschen Bundestag.

Im Dezember hat der Bund angekündigt, dass Kundinnen und Kunden von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks), finanzielle Unterstützungen im Rahmen einer Härtefallregelung erhalten sollen. Hierfür stellt er bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung – davon erhält Niedersachsen 169,1 Millionen Euro. Die Antragstellung ist in Niedersachsen seit dem 4. Mai möglich. Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 berücksichtigt werden. Für Holzpellets beträgt der Referenzpreis 24 ct/kg (inkl. USt.)

Diese Härtefallhilfen sollen Privathaushalte entlasten. Die Zuschüsse sollen dazu dienen, die Mehrkosten aus dem Jahr 2022 etwas auszugleichen. Die direkten Zuschüsse werden auf max. 2.000 EUR begrenzt, grds. werden max. 80% der Mehrkosten erstattet.

Entscheidend sind hierbei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern ein Vergleich, d.h. eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert aus dem Jahr 2021, aus diesem ergibt sich der obengenannte Referenzpreis. Dies kann nicht zum Ausgleich der entstandenen Kosten führen.

Wir als CDU-Landtagsfraktion haben bereits im November gefordert, nicht nur – wie von der Landesregierung beabsichtigt – die kleinen und mittelständischen Unternehmen, sondern auch die ca. 300.000 privaten Nutzer von Ölheizungen und ca. 65.000 Nutzer von Pellet-Heizungen von den extrem gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die CDU-Landtagsfraktion beantragte daher in einem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz eine Entlastung auch der privaten Haushalte, indem das Land diese mit 1.000 Euro Zuschuss zu den Energiekosten der selbstgenutzten Öl- oder Pelletheizung unterstützt. Dieser Antrag wurde von rot-grün abgelehnt.

Sofern Sie noch weitergehende Informationen wünschen, wenden Sie sich gern an die zuständigen Stellen wie beispielsweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder das jeweilige Landesamt für Umwelt und Energie.

Freundliche Grüße,

Birgit Butter, MdL

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