Können Sie bitte ein Verbot der AFD prüfen?
Sehr geehrter Herr Sönke M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Weder als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags noch als Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport kann ich ein Verbotsverfahren der AfD prüfen. Bei uns in Deutschland kann eine Partei nicht durch eine Verbotsverfügung des zuständigen Bundesinnenministers oder Landesinnenministers verboten werden - wie es etwa bei Vereinen möglich ist. Nach Art 21 Abs. 2 Satz 2 GG kann dieses nur das Bundesverfassungsgericht durch Urteil. Nur Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung können hierzu einen Verbotsantrag stellen. Ob sie dies tun, ist eine politische Entscheidung. Die immer weitergehende Radikalisierung der AfD beobachte ich mit Sorge, nicht ohne Grund werden Teile der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Verbotsverfahren birgt aufgrund seiner sehr hohen Hürden aber auch immer das Risiko eines Scheiterns, welches die zu verbietende Partei weiter erstarken lässt. Als CDU-Politikerin sehe ich es als meine Aufgabe an, mich in der Sache mit der AfD auseinanderzusetzen, sie nicht in eine Opferrolle zu drängen, sondern aufzuzeigen, dass wir zur rot-grünen Landesregierung bzw. zur Ampelregierung in Berlin die besseren inhaltlichen Alternativen bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Butter MdL