Es war daher richtig, dass wir Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag ausgeschlossen haben. Für uns Freie Demokraten ist das eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf wurde am 16.11.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 angehoben werden, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.
Unsere Positionierung zur Reform des StAG habe ich in meiner Beantwortung der Frage von Frau S. vom 28.10.2023 dargelegt, die Sie gerne dort nachlesen können.
Gerne möchte ich auch Sie auf meine Antwort zu der Frage von Frau S. vom 28.10.2023 verweisen.
Angesichts der hohen Zahlen der illegalen Migration wäre eine Ausweitung des Staatsangehörigkeitsrechts das falsche Signal. Eine Reform können wir nur zusammen mit der besseren Steuerung und Begrenzung von Migration denken.
Angesichts der hohen Zahlen der illegalen Migration wäre eine Ausweitung des Staatsangehörigkeitsrechts das falsche Signal. Eine Reform können wir nur zusammen mit der besseren Steuerung und Begrenzung von Migration denken.