Niemand möchte Ihnen durch die Reform des StAG auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft Steine in den Weg legen. Wie ich in den vergangenen Antworten zu Ihren Fragen zum StAG allerdings versucht habe deutlich zu machen, geht es mir bei der Reform des StAG darum, keine falschen Anreize für die Migration nach Deutschland zu setzen.
Wie ich erst kürzlich in den Medien bekräftigt habe, wird es unter einer Regierungsbeteiligung der FDP weder eine Aufweichung der Schuldenbremse noch Steuererhöhungen geben.
Hinsichtlich des BBVAnG-E ist dies, wie Sie richtig betonen, aktuell ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser und damit einem SPD-geführten Ministerium.
Es war daher richtig, dass wir Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag ausgeschlossen haben. Für uns Freie Demokraten ist das eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf wurde am 16.11.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 angehoben werden, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.
Unsere Positionierung zur Reform des StAG habe ich in meiner Beantwortung der Frage von Frau S. vom 28.10.2023 dargelegt, die Sie gerne dort nachlesen können.