Sehr geehrter Herr Djir-Sarai warum haben Sie meine Frage nicht beantwortet?War es Absicht oder habe ich falsch formuliert?MfG Patrik B.
In Ihrer Antwort auf meine Frage warum Sie die Änderungen bei der gesetzlichen Rente nicht wirkungsgleich für die Beamten fordern haben Sie das Thema Beamte nicht mal erwähnt.In dem nachfolgend angeführten Bericht wird darauf hingewiesen daß z.B Rettungsdienstmitarbeiter ,aber auch andere Bereiche sind betroffen,die verbeamtet sind mit 60 Jahren und angestellte Mitarbeiter mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen.Auch die Berechnung der Pensionen bezieht sich auf die letzten 3 Jahre in der Gehaltsstufe, bei Rentnern richtet sich die Rente nach den Beiträgen über die gesamte Arbeitszeit.
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/plusminus-vom-24-04-2024/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8yMDI0LTA0LTI0XzIxLTQ1LU1FU1o
Scheut die FDP den Konflikt mit den Beamten/Beamtinnen, auch den verbeamteten Kollegen/Kolleginnen im Bundestag?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bereits in meiner ersten Antwort auf Ihre Frage habe ich deutlich gemacht, warum wir das gesetzliche Rentensystem modernisieren und zukunftsfähig gestalten müssen.
Neue Versicherungsnehmer in das System aufzunehmen, würde nicht automatisch dazu führen, dass Leistungsverbesserungen zu erwarten wären, da die neuen Versicherten auch Leistungsansprüche aufbauen würden. Das Beamtenverhältnis ist historisch bedingt nur begrenzt mit einem Angestelltenverhältnis zu vergleichen, da grundgesetzlich geschützte staatliche Fürsorgepflichten bestehen, die sich aus dem lebenslangen gegenseitigen Treueverhältnis von Staat und Beamten ergeben.
Stattdessen sollten wir uns deshalb darauf konzentrieren, die gesetzliche Rente durch eine Flexibilisierung des Eintrittsalters zu stärken sowie die Möglichkeiten für betriebliche und private Altersvorsorge auszubauen. Nur so ermöglichen wir eine demografiefeste Reform unseres Rentensystems.
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Djir-Sarai