Frage an Bettina Meißner von Stephan V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Meißner,
welche Vorteile sehen Sie in dem neuen zur Wahl stehenden Volksentscheidgesetz?
Soll man kleineren Gruppen erleichtern ihre Themen gesellschaftsfähig zu machen? (rechte wie linke ideologien)
Bedeutet ein solches Gesetz die Stärkung der direkten und damit auch die Schwächung der indirekten Demokratie?
Wenn dieses neue Gesetz als Mitwirkungsorgan genutzt werden soll, warum werden Themen wie Haushalt davon ausgenommen?
Werden die Bürger mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit haben über Dinge wie Studiengebühren zu entscheiden, oder fällt das dann in den Rahmen des Haushalts?
Ich hoffe, Sie finden Zeit sich meiner Fragen anzunehmen.
Beste Grüße
Stephan Vierkant
Sehr geehrter Herr Vierkant!
Vielen Dank für Ihre Fragen zu diesem wichtigen Thema. Bürgerbeteiligung ist für die Spandauer CDU ein wichtiger Punkt. Unser Programm zur diesjährigen Kommunalwahl wurde daher auch erstmals als "Bürgerprogramm" gestaltet. In zahlreichen Ortsteilkonferenzen und via Internet konnten sich die Spandauerinnen und Spandauer daran beteiligen, die Vorschläge wurden dann durch die Programmkommission eingearbeitet.
Ihre Fragen betreffend möchte ich die ersten beiden Punkte zusammen beantworten. Sie spiegeln nämlich sogleich das Für und Wider dieses neuen Gesetzes wieder. Auf der einen Seite wird bürgerschaftliches Engagement gefördert, was durch mich selbstverständlich ausdrücklich begrüßt wird, auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Minderheiten (wie es zum Glück auch linke und rechte Ideologen sind) ganze Verwaltungsprozesse stoppen können. Man wird also abwarten müssen, ob (sollte die Volksabstimmung positiv verlaufen) die neuen Möglichkeiten durch die Berlinerinnen und Berliner im Sinne unserer Stadt genutzt werden.
Die Bürger könnten durch die neue Volksgesetzgebung einfacher direkt in die Gesetzgebung eingreifen. Es ist zu hoffen, dass die inhaltliche Diskussion zu Volksbegehren dann nicht zu einem Schaulaufen von Demagogen wird, sondern sich an sachlichen Dingen orientiert. In wie weit dies in solch einer öffentlichen Diskussion möglich ist wird sich zeigen. Da das Abgeordnetenhaus bei einem Volksentscheid auch einen eigenen Gesetzesentwurf mit zur Abstimmung stellen kann, sehe ich hier keine Schwächung der parlamentarischen Demokratie.
Bei der Entscheidung für die Unzulässigkeit von Gesetzesvorschlägen zum Landeshaushaltsgesetz folgt der Verfassungsentwurf einem Urteil des Berliner Verfassunggerichts vom 22.11.2005 (VerfGH 35/04), welches feststellte, dass Gesetze, die eine Änderung des Haushaltsgesetzes nach sich ziehen, also die Budgethoheit des Parlaments berühren, von der Volksgesetzgebung ausgeschlossen sind.
Die Frage zu den Studiengebühren ist aus meiner Sicht derzeit nicht zu beantworten. Hier hängt es davon ab, wie bzw. wo die ggf. zu erhebenden Gebühren geregelt werden.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass hier in Spandau bereits jetzt zu vielen Themen Bürgerbeteiligungen und Bürgerversammlungen durchgeführt werden, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, so z. B. in der Grünflächenplanung und bei Straßenbenennungen. Ich denke, dies ist ein erster Schritt bürgerschaftliches Engagement zu förden und wird sich auch positiv auf die Möglichkeiten in der "großen Politik" auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Meißner