Frage an Bettina Meißner von Catharina S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Frau Meißner,
halten Sie die derzeitigen Mitsprachemöglichkeiten der Eltern im bereich der ergänzenden Betreuung (Hort) an Schulen für ausreichend?
Sehr geehrte Frau Schwarze!
Nach dem Berliner Schulgesetz haben die Eltern die Möglichkeit, in Klassenelternversammlungen über die Klassenelternvertretungen und -versammlungen ihre Belange geltend zu machen. Obwohl es keine besondere Regelung für Eltern, deren Kinder die Hortbetreuung in Anspruch nehmen gibt, bleibt die Möglichkeit des Elterngesprächs mit den Lehrkräften und darüber hinaus mit dem/der koordinierenden Erzieher/Erzieherin der Schule. Den Erziehungsberechtigten wird in § 88 SchulG ausdrücklich ein aktives Mitwirkungsrecht bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungszieles zugesprochen.
Soweit die gesetzliche Regelung. Da mein eigener Sohn noch nicht im schulfähigen Alter ist, kann ich Ihre Frage aus eigener Erfahrung heraus (noch) nicht beantworten. Mir ist bislang jedoch weder im Bekanntenkreis noch im Rahmen politischer Gespräche zu Ohren gekommen, dass die Mitwirkungsrechte für nicht ausreichend befunden werden.
Sollten Sie also einen konkreten Anlaß für Ihre Frage haben, würde ich Sie bitten ggf. über meine Homepage www.bettina-meissner.de mit mir in Kontakt zu treten, damit ich mich weiter mit dieser Frage auseinandersetzen kann. Auch ich bin letztlich darauf angewiesen, auf bestimmte Probleme aufmerksam gemacht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bettina Meißner