Frage an Bettina Lisbach von Rolf K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Lisbach
selbstverständlich sind Sie als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über „Luftqualitätsmessungen“ des Landesumweltamtes (LUBW) informiert und derzeit wegen der „sich jagenden“ Meldungen über Straßensperrungen und dergleichen sicher auf dem laufenden.
Meine Fragen an Sie:
Haben Sie sich schon mal eine „Messstation des LUBW im städtischen oder ländlichen Hintergrund“ angesehen?
Haben Sie schon mal die Liste der „Spotmessungen“ der vergangenen Jahre angesehen und verglichen?
Sind Sie der Überzeugung, dass die Messungen des LUBW in Übereinstimmung mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz an den da beschriebenen Standorten durchgeführt werden?
Halten Sie es für möglich, dass Messungen auch an Orten durchgeführt werden, die nicht o.a. Verordnung entsprechen und evt. ein „geschöntes“ Ergebnis abgeben.
Haben Sie Interesse daran, einmal unser sehr schönes Baden-Baden zu besichtigen und dabei auch die Messsttion „Aumattstraße“ aufzusuchen und zu beurteilen?
Ich freue mich über Ihre freundlichen Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
Rolf Kazmaier
PS: Zum Thema hat sich unter „abgeordntenwatch“ sogar schon mal „im Gottvertrauen, es möge alles richtig sein“ der Umweltminister Herr Franz Untersteller und die Abgeordnete des Landtages BW Frau Bea Böhlen sehr interessant geäußert. Der Herr Ministerpräsident und der Herr Verkehrsminister scheinen noch Ferien zu machen - oder in der Überlegensphase zu sein.
Sehr geehrter Herr Kazmaier,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier meine Antworten zu Ihren Fragen:
1. Ich habe schon mehrfach Messstationen der LUBW angeschaut – sowohl in Karlsruhe als auch anderswo.
2. Auch die Liste der „Spotmessungen“ der vergangenen Jahr habe ich mir angesehen.
3. Ich gehe davon aus, dass die Messungen der LUBW in Übereinstimmung mit der 39. Verordnung zum Bundesimissionsschutzgesetz an den beschriebenen Standorten durchgeführt werden. In der Antwort von Umweltminister Franz Untersteller ist ausführlich beschrieben, wie das Messnetz aufgebaut ist; auch die Antwort des Verkehrsministers Winfried Hermann, zeigt dass die Auswahl der Standorte und die Erfüllung der Kriterien dokumentiert und regelmäßig geprüft wird.
4. Ich gehe nicht davon aus. Es gilt zwar als Faustregel, dass die Luftschadstoffbelastung dort am höchsten ist, wo der Verkehr am stärksten ist und die Straßenschluchten eng sind. Dazu kommen aber weitere Faktoren wie beispielsweise örtliche Durchlüftungsverhältnisse. In der 39. BImSchV (§14 und Anhang 3) sind die Vorgaben für die Lage der Messstationen aufgeführt. So muss beispielsweise eine Messstation 25 m von verkehrsreichen Kreuzungen entfernt sein, darf aber nicht weiter als 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein. Außerdem soll die Messung von Umweltzuständen, die einen sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren Nähe betreffen, vermieden werden. Daher muss eine Messstation nicht immer zwangsläufig an der Stelle mit dem meisten Verkehr stehen.
5. Als Karlsruherin war ich schon öfter im sehr schönen Baden-Baden unterwegs und habe – wie oben erwähnt – auch schon verschiedene Messstationen im Land besichtigt. Es ist mir leider nicht möglich, jede einzelne Messstation im Land persönlich aufzusuchen. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihr Angebot nicht annehme.
Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Lisbach