Treten Sie für das Berliner Neutralitätsgesetz ein?
Sehr geehrte Frau J.
Neutralität gegenüber Menschen, die staatlichem Handeln ausgesetzt sind, sei es bei Gericht, bei der Polizei oder auch in der Schule, ist ein wichtiges Kriterium, um Vertrauen in den Staat zu schaffen und zu erhalten. Personen, die im staatlichen Auftrag handeln, müssen daher während der Dienstzeit auf die Demonstration ihrer privaten Überzeugungen durch religiöse oder weltanschauliche Symbole verzichten. Die Bekenntnisfreiheit im Privatleben bleibt dabei uneingeschränkt erhalten. Fast alle religiösen Gruppen akzeptieren diese im Berliner Neutralitätsgesetz festgeschriebenen Regelungen. Einige Politiker fordern die Aufweichung dieser Regeln durch Genehmigung von Ausnahmen. Werden Sie im Falle Ihrer Wahl solchen Bestrebungen entgegentreten und das Berliner Neutralitätsgesetz unterstützen, da gleiches Recht für alle gelten sollte?