Frage an Bettina Jarasch von Bernhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im Wahl-O-mat https://www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2017 nehmen die GRÜNEN zur These 36: "Der Gottesbezug im Grundgesetz soll bestehen bleiben" wie folgt Stellung: „Es gibt keine Bestrebungen, die Präambel des Grundgesetzes zu ändern. Die Gotteserwähnung in der Präambel gibt oder nimmt niemandem etwas. Sie ist weder eine pro-christliche noch eine anti-atheistische Auslegungsmaxime und begründet keine Staatsreligion. Sie ist historisch als ein Element der in der Präambel zum Ausdruck gebrachten bewussten Antwort auf den Nationalsozialismus zu verstehen. Sie kann so auch als Absage an jede Art von totalitärer Staatsideologie verstanden werden.” Handelt es sich dabei um die Privatmeinung des BuVO oder wurde unsere BAG Säkulare bei der Erstellung der Antwort einbezogen ? Auf welcher Beschlusslage beruht diese Antwort ? Die monotheistischen Religionen funktionieren nach dem Prinzip: "Gott befehle, wir folgen." Beispiel die Sintflut, die Gott gesandt haben soll, weil die Menschen nicht gemacht haben, was Gott wollte. (Mose 1,6 ff) und beführworten Willkühr und Gewalt Beispiel: das Buch Hiob, wo Gott dem Teufel erlaubt hat, zu morden, weil Gott eine Wette gegen den Teufel gewinnen wollte. Wie kommst Du trotzdem auf die Idee, dass der Gottesbezug eine "Absage an jede Art von totalitärer Staatsideologie" wäre ?
Lieber Bernhard,
der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes ist in der Tat umstritten. Und zwar sowohl in einer Gesellschaft, die immer pluralistischer wird und in der immer mehr Menschen ohne Religionszugehörigkeit leben, als auch auch in unserer Partei. Wir haben uns als Partei zu dieser Frage bislang nicht positioniert. Weil wir keine Verfassungsänderung anstreben, lautet die Antwort im Wahl-O-Mat "dafür", sie ist dem Wunsch nach Eindeutigkeit geschuldet. Differenzierter und der Debattenlage in unserer Partei entsprechend wäre die Antwort "neutral", da hast Du Recht.
Der Erläuterungstext, den Du zitierst, zielt auf diese differenzierte Haltung ab, und betont noch einmal - und das ist wichtig für uns als säkulare Partei - dass der Gottesbezug keine Staatsreligion begründet und auch kein Widerspruch zur Neutralität des Staates ist und so auch nicht verstanden werden darf. Historisch taucht der Gottesbezug zuerst nach der Nazizeit auf.
Mit herzlichen Grüßen,
Bettina