
(...) Schließlich möchte ich jedoch zum kritisierten Sanktionenrecht anmerken, dass die Unterstützungsmöglichkeiten der Grundsicherung an Forderungen geknüpft sind: Das sogenannte „Prinzip des Förderns und Forderns“ drückt aus, dass eine leistungsberechtigte Person, die mit dem Geld der Gemeinschaft in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen muss, ihre Situation zu verbessern. Das Sanktionenrecht setzt an der Verletzung von Pflichten an, die im Eingliederungsprozess bestehen und zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Ansprechpartner im Jobcenter festgelegt worden sind. Auf die Abschaffung der Sanktionsregelungen konnte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht verständigen. (...)