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Bettina Hornhues
CDU
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Frage von Michael C. •

Frage an Bettina Hornhues von Michael C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hornhues,

stimmt es, dass demnächst die Hartz 4 - Gesetze mit dem „Rechtsvereinfachungsgesetz“ verschärft werden sollen (Quelle: u.a. RT Deutsch)? Falls dem so ist, würde ich gern von Ihnen wissen, was Sie davon halten. Hintergrund meiner Frage ist, dass die Armut in Deutschland kontinuierlich steigt – trotz wachsenden Wohlstandes (BIP) und sinkender Arbeitslosenzahlen (Quelle: Armutsbericht des Paritätischen). Derzeit sind bereits unglaubliche 12,5 Millionen Menschen in Deutschland von Armut betroffen, Tendenz steigend. Wie kann es sein, dass die deutsche Bundesregierung bei steigenden Diäten nichts gegen die steigende Armut im Land unternimmt? Zumal die soziale Absicherung von Erwerbsarbeitslosen kaum mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr kostet, gleichzeitig aber unglaubliche 720 Milliarden Euro an leistungslosen Vermögenseinkommen ausgeschüttet werden? (Quellen: „Sozialbericht“ des BMAS und „Bruttoinlandsprodukt 2015“, Stat. BA). Diese Vermögenseinkommen werden von anderen erarbeitet, die dadurch entsprechend weniger haben. Warum wird in Deutschland keine Vermögenssteuer erhoben, also dort abgeschöpft, wo es niemandem weh tut? Auch der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer ist auf einem historischen Tiefstand. Wollen Sie bzw. die CDU das überhaupt ändern? Volksvertreter, deren Wirken sich gegen die Schwächsten richtet bzw. diese nicht schützt, sind vollkommen unglaubwürdig. Wie werden Sie abstimmen, wenn über eine Verschärfung der Hartz-4-Sanktionen entschieden wird? Und falls Sie für die Verschärfung sind, warum? Könnten Sie sich statt der empathiefreien Sanktionen von Erwerbsarbeitslosen vorstellen, in Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen?

Netten Gruß,
Michael Conrath

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Sehr geehrter Herr Conrath,

vielen Dank für Ihre Fragen rund um das Thema Armut und die Hartz-4-Gesetze. Gerne möchte ich auf Ihre zahlreich Fragen eingehen.

Zunächst haben Sie das 9. SGB II-Änderungsgesetz, das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz, ausgesprochen. In der Vergangenheit haben wir als CDU in mehreren Reformvorhaben die Qualifizierung und die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II verbessert. In der Zwischenzeit führten allerdings die für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II anzuwendenden Vorschriften teilweise zu komplexen Verwaltungsabläufen. Ziel des 9. SGB II-Änderungsgesetzes ist es daher, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten. Dies soll durch eine Vereinfachung der von den Job-Centern anzuwendenden Vorschriften erreicht werden.

Von Praktikern wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts (AG Rechtsvereinfachung) Vorschläge entwickelt, die in den Referentenentwurf des 9. Änderungsgesetzes zum SGB II eingeflossen sind. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren neben den Vertretern von Bund und Ländern, die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände, Vertreter des Bundessozialgerichts sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Wir als CDU unterstützen die Vorschläge aus der Praxis, denn sie tragen zu einer Entbürokratisierung der Arbeit der Jobcenter bei. Dies beschleunigt die Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe. Jobcenter haben mehr Zeit für die Beratung und können sich intensiver um die Betreuung der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger bemühen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auf unsere Initiative hin ein neues Instrument: Schwer erreichbare junge Menschen, die in einem Umfeld von Arbeitslosigkeit aufgewachsen sind und keine Perspektive für sich sehen, wollen wir langfristig fördern. Ziel ist es, sie Schritt für Schritt wieder in Bildungsprozesse, Ausbildung und letztlich Arbeit zu holen. Außerdem wollen wir mit einer Änderung im 9. Sozialgesetzbuch Integrationsbetriebe für weitere Gruppen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen öffnen. Parallel dazu haben wir uns für eine Erhöhung der Zahl dieser Betriebe eingesetzt, die derzeit anläuft. Und schließlich wollen wir durch eine weitere Änderung im SGB II die Sozialpartner in den Beiräten der Jobcenter stärken.

Insgesamt sieht der Gesetzentwurf aus unserer Sicht zahlreiche Verbesserungen für Leistungsempfänger vor. Deshalb haben wir uns im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass neben den Rechts- und Verfahrensvereinfachungen, auch Erleichterungen bei den Maßnahmen und Instrumenten zur Integration von Langzeitarbeitslosen in das Gesetz aufgenommen werden. Sie haben zudem die steigende Armut ausgesprochen. Ich darf darauf hinweisen, dass es keine Kürzungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gibt. Ganz im Gegenteil: Wir haben im laufenden Haushalt 2016 über 500 Millionen Euro mehr zur Integration von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung gestellt. Damit stehen fast 9 Milliarden Euro hierfür zur Verfügung. Für uns ist wichtig, dass wir weiterhin allen hier lebenden Arbeitslosen Chancen zur Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt bieten. Gleiches gilt auch für die Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge.

Schließlich möchte ich jedoch zum kritisierten Sanktionenrecht anmerken, dass die Unterstützungsmöglichkeiten der Grundsicherung an Forderungen geknüpft sind: Das sogenannte „Prinzip des Förderns und Forderns“ drückt aus, dass eine leistungsberechtigte Person, die mit dem Geld der Gemeinschaft in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen muss, ihre Situation zu verbessern. Das Sanktionenrecht setzt an der Verletzung von Pflichten an, die im Eingliederungsprozess bestehen und zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Ansprechpartner im Jobcenter festgelegt worden sind. Auf die Abschaffung der Sanktionsregelungen konnte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht verständigen. Wir als CDU halten daher an den bestehenden Regelungen fest.

Ich hoffe sehr, damit zur Klärung Ihrer Frage beitragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hornhues MdB

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