Gibt es eine rechtliche Basis für die Forderung einer "precautionary pause" beim Tiefseebergbau?
Hallo Frau Hoffmann
Im Oktober erst hat Präsident Macron auf der Klimakonferenz ein Verbot des Tiefseebergbaus gefordert.
Die deutsche Delegation hat sich bei der ISA-Konferenz in Jamaika Anfang November mit der Forderung einer sogenannte "precautionary pause" dem mehr oder weniger angeschlossen. Das Umweltministerium teilte diese Forderung auch medial mit. Nun meine Frage zu dem Thema: Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung eines Moratoriums des Tiefseebergbaus? Wenn ja, wie sieht diese aus und wie schätzen sie die Erfolgschancen ein, dass diese Forderung auch durchgesetzt wird?
Mit besten Dank für ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Frage zum Themenkomplex Tiefseebergbau und der precautionary pause die wir gerne wie folgt beantworten:
Im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verpflichtet sich Artikel 145 dem Schutz der Meeresumwelt. Dort heißt es, bezüglich von Tätigkeiten [... werden] "die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Meeresumwelt vor schädlichen Auswirkungen [...] zu schützen."
In a) und b) werden diese Punkte noch näher ausgeführt. Dies bildet ab, dass es bei Tätigkeiten (wie etwa dem Tiefseebergbau) darum geht, Schäden für Tiere und Pflanzen der Meeresumwelt zu vermeiden. Das aktuell vorhandene Wissen über die Auswirkungen des Tiefseebergbaus reicht nicht aus, um ernsthafte Umweltschäden auszuschließen. Um diese Wissenslücken zu schließen, bedarf es einer vorsorglichen Pause. Wir machen uns dafür stark, auch in der Tiefsee den Vorsorgeansatz zu beachten.
Gerne verweisen wir auch auf die gemeinsame PM des BMUV und BMWK:
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bettina Hoffmann