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Bettina Hoffmann
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Frage von Kurt G. •

Frage an Bettina Hoffmann von Kurt G. bezüglich Umwelt

Liebe Frau Hoffmann

Energieausweise sind heute eine Selbstverständlichkeit. Auch Behörden sind hierzu eigentlich verpflichtet. Das Auswärtige Amt scheint jedoch den klimapolitischen Ansprüchen nicht zu genügen (https://fragdenstaat.de/anfrage/energieausweise-von-auslandsvertretungen/).

Wieso liegen im Auswärtigen Amt keine Energieausweise für die Auslandsvertretungen vor und wieso kann sich das Auswärtige Amt weigern, diese zu veröffentlichen?
Würde es nicht Sinn machen, dass gerade ein Land wie Deutschland hier mit Transparenz voranschreitet?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe auf Grund Ihrer Initiative zwei Schriftliche Fragen zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt (Fragen 12 und 13 auf Bundestags-Drucksache 19/30285).

Die Bundesregierung hat mir geantwortet, dass es im Ausland 624 im Bundeseigentum befindliche zivile Bauten gibt. Keines davon ist mit einem Energieausweis ausgestattet, weil nach Auskunft der Bundesregierung die frühere Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetzt nicht für Gebiete außerhalb Deutschlands gelten, da die Berechnungssystematik in Deutschland genormte Verhältnisse voraussetzt.

Auf meine Frage nach einem Fahrplan, nach dem die Bundesregierung die in ihrer Verantwortung stehenden Gebäude im Ausland entsprechend der Zielsetzung des Pariser Klimaabkommens klimagerecht sanieren wird und welche Baustandards die Bundesregierung dabei einzuhalten plant hat mir die Bundesregierung wie folgt geantwortet:

„Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) hat das Bundeskabinett (Beschluss vom 9. Oktober 2019) die besondere Rolle des Bundes und seiner Gebäude mit der Maßnahme „Vorbildfunktion Bundesgebäude“ nochmals herausgestellt und die Eckpunkte für die Umsetzung der klimapolitischen Ziele beschlossen. Die Bundesgebäude im Ausland stellen regelmäßig Gebäude des Bundes dar und sind somit ebenfalls über den Kabinettbeschluss adressiert.

Nach den Vorgaben des KSP 2030 sind ambitionierte Effizienzgebäudestandards (mindestens EffizienzgebäudeBund 40 [EGB 40] für Neubau und mindestens EGB 55 für Sanierungsbauvorhaben) verbindlich umzusetzen. Die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bestand sollen vorzugsweise in engem Zusammenhang mit ohnehin aus anderen Gründen anstehenden Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen im Ausland ist für die Gebäude des Bundes außerhalb Deutschlands eine sinngemäße Umsetzung der Vorgaben unter Beachtung der ortsspezifischen Besonderheiten anzuwenden (siehe § 15 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz). Die verbindliche Festlegung der Vorgaben des KSP 2030 soll über die „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu- / Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erfolgen. Diese werden dem Bundeskabinett in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt. Für Baumaßnahmen des Bundes im Ausland ist der Leitfaden Nachhaltiges Bauen sinngemäß anzuwenden. Die Anforderungen und Kriterien des zugrundeliegenden Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) werden kontinuierlich weiterentwickelt, um die klimaschützenden und ressourcenschonenden Ansprüche an Bundesbauten und damit ihre Vorbildwirkung zu stärken.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bettina Hoffmann MdB

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