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Bettina Hoffmann
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Frage von Klaus M. •

Frage an Bettina Hoffmann von Klaus M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann,

Sie haben zusammen mit Parteikollegen im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402

Können Sie oder des Patienten Ärzte die Frage beantworten, ob der Patient und die Angehörigen ohne die Ersttransplantation und mit einer Alternativtherapie, diesen Leidensweg - nicht - hätte gehen müssen?
Warum setzen Sie sich als Grüne so vehement für Zergliederung von sterbenden Menschen ein und nicht für Therapien die diese grauenvollen Nebenwirkungen nicht haben?

Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Warum lässt Ihr Antrag diese Menschen völlig unbeachtet?
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben (vgl. Fleischindustrie), kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige. Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen und in Europa verschickt wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/
Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung. Wieviele weisen Schäden auf und wieviele bekommen Hilfe? Wie hoch sind die hierbei enstandenen und noch entstehenden Kosten?

Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für ihre Nachricht. Ich kann Ihr Anliegen und die damit verbundenen Sorgen gut verstehen. Die psychische Belastung der Transplantierten und ihrer Angehörigen kann erheblich sein. Gerade wenn Menschen eine so schwierige Entscheidung treffen ein Organ zu spenden, müssen sie und ihre Angehörigen sicher sein können, dass sie beraten und begleitet werden und wenn nötig auch therapeutische Unterstützung erhalten. In unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir deshalb auch deutlich gemacht, dass in dem Entwurf Strukturverbesserungen für die psychosoziale Betreuung fehlen ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907769.pdf ).

Aus meiner Sicht sollten sowohl wirksame Therapien für sterbenskranke Menschen als auch verbesserte Strukturen und eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Organspende gefördert werden. Ich sehe hier keinen Widerspruch. Für uns Grüne ist eine Organspende aber das, was ihr Name ausdrückt. Eine "Spende" und damit eine bewusste und freiwillige Entscheidung, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Denn wie in unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende dargelegt, ist die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein zentrales Element menschlicher Würde ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ). In Fällen, in denen keine Meinungsäußerung vorliegt, sollten Angehörige diese Entscheidung treffen können. Damit jeder die für sich und seine Angehörigen richtige Entscheidung treffen kann, sollte eine angemessene Unterstützung durch umfassende Informationen und Beratung sichergestellt sein, die ergebnisoffen erfolgen muss. Es sollte keine Verpflichtung bestehen, sich über die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären. Und auch nach der Entscheidung dürfen die Betroffenen nicht allein gelassen werden. Nur so kann Vertrauen gestärkt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bettina Hoffmann

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