Sehr geehrte Frau Hagendorn! Was planen Sie hinsichtlich einer besseren Teilhabe für Schwerbehinderte, die keine Fahrkostenbefreiung haben, deren Stadt kein Sozialticket anbietet?
Sehr geehrte Frau Hagendorn!
Der Behindertengrad muß sehr hoch sein; eine Fahrkostenbefreiung durch das Landesamt für Soziale Dienste betrifft vor allem Blinde, Hilflose und stark Gehbehinderte. Eine weitere Anzahl an Behinderungen, die eine alternative Nutzung (Pkw, Fahrrad) unmöglich machen, fallen raus. Dadurch ist eine soziale Teilhabe oft nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
H. J.
Sportvereine, kulturelle Veranstaltungen u.ä. werden durch die hohen Fahrkosten und Kosten für eine Monatskarte für sozial benachteiligte Menschen unmöglich gemacht!
Mit freundlichem Gruß,
H. J. .aus Lübeck
Sehr geehrte Frau Jansen,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 30. August 2021 hinsichtlich Ihrer Forderung nach einem Sozialticket. Bevor ich auf Ihre Punkte eingehe, möchte ich noch betonen, dass die Verantwortung für den kommunalen öffentlichen Nahverkehr bei den Städten und Kommunen liegt und wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages nur „begrenzt“ Einfluss auf die Einführung eines Sozialtickets nehmen können.
Dennoch: Ich gebe Ihnen ausdrücklich Recht, dass Städte und Kommunen dafür sorgen müssen, dass soziale Teilhabe – unabhängig vom Geldbeutel – für jede und jeden möglich ist! Denn: Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht sich aktiv im Sportverein zu engagieren, im lokalen Ortsverein zu sein, an kulturellen Veranstaltung teilzunehmen oder „einfach“ nur Freunde zu treffen. Denn: Begegnungen sind ganz entscheidend für unser Wohlbefinden und auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Es darf dabei unter keinen Umständen so sein, dass dies durch zu hohe Ticketpreis im ÖPNV verhindert wird – denn, wie Sie richtig sagen, bei zu hohen Ticketpreisen ist soziale Teilhabe „oft nicht mehr möglich“.
Sehr geehrte Frau Jansen, gerne möchte ich Ihnen daher anraten, sich direkt an Ihre Lübecker Stadtverordneten zu wenden, die – wie schon oben beschrieben – verantwortlich für den kommunalen Nahverkehr sind. Denn: Es gibt auch in Schleswig-Holstein gute Beispiele, wie Sozialtickets funktionieren können. So gibt es zum Beispiel im (sozialdemokratisch geführten) Flensburg, nach langer Debatte, nun eine testweise Einführung eines Sozialtickets, das einen 50-prozentigen Rabatt auf das Monatsticket vorsieht. Oder auch in Kiel unter SPD-Bürgermeister Ulf Kämpfer, wo es den sogenannten „Kiel-Pass“ gibt, mit dem finanzschwächere Kielerinnen und Kieler zumindest am Kulturleben zu vergünstigten Preisen teilnehmen können. Städte wie Elmshorn oder Pinneberg profitieren derweil von der HVV-Sozialkarte, die eine Ermäßigung von 40 Prozent von Zeitkarten möglich macht.
Das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt dabei: Die Umsetzung einer Sozialkarte ist in Städten und Metropolregionen leichter zu bewerkstelligen als auf dem Land. Das heißt aber nicht, dass es auf dem Land keinen Bedarf gäbe. Hier sind insbesondere auch die CDU-Landräte in den ländlichen Regionen in der Pflicht, sich noch stärker für faire ÖPNV-Preise einzusetzen – was dann aber auch für die Stadt Lübeck gilt!
Gerne möchte ich Sie daher noch mal ermutigen, sich direkt an die Stadt zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn