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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Jens S. •

Sehr geehrte Frau Hagedorn, Meine Frage an sie : Ich bin Selbstständig /Kleinunternehmer und zahle keine Vorsteuer.Bin Solo Fensterputzer und muss zu meinen Kunden fahren. wo kann ich die 300€ Energiepauschale beantragen ,da ich ja keine Vorsteuer bezahle

wo kann ich die 300€ Energiepauschale beantragen ,da ich ja keine Vorsteuer bezahle
über eine antwort von Ihnen würde ich mich freuen
Grüße aus Eutin
Jens S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Auszahlung einer Energiepauschale, die das Kabinett als Teil eines 2. Entlastungspaketes zu Gunsten verschiedener Bevölkerungsgruppen angesichts der aktuell explodierenden Preise für Energie maßgeblich wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine auf den Weg gebracht hat.

Mit der Verkündung dieses Entlastungspaketes durch Bundesminister Robert Habeck ist allerdings erst der 1. Schritt getan – natürlich muss es in unserer parlamentarischen Demokratie dann als Gesetz vom Deutschen Bundestag in zwei weiteren Schritten beschlossen werden, bevor es in Kraft treten kann. Die 1. Lesung dazu findet am 8. April 2022 um 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag statt – die Debatte dazu wird live auf Phönix übertragen und kann auch später über die Mediathek des Bundestages angeschaut werden. Das entsprechende „Steuerentlastungsgesetzes 2022“ umfasst nicht nur die Energiepauschale von 300 € für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbstständige, sondern wir schaffen mit diesem 2. Entlastungspaket zum 1. Juli 2022 auch die EEG-Umlage komplett ab, wovon alle Bürgerinnen und Bürger profitieren werden.  Außerdem wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe drei Monate lang um 30 Cent für Benzin und um 14 Cent für Diesel gesenkt, was jeder Autofahrer direkt an der Tankstelle spüren wird und wovon auch Sie als Selbstständiger, der oft zu seinen Kunden fahren muss, definitiv profitieren werden. Zudem führen wir eine ÖPNV-Flatrate von 9 Euro monatlich für insgesamt 3 Monate für alle Bürgerinnen und Bürger ein. Um besondere Härten in den Familien abzufedern, wird ein Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt, der als Bonus auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Dieser Betrag wird an alle Eltern automatisch über die Familienkasse ausgezahlt - auch hier gilt es Bürokratie zu vermeiden, denn eine Beantragung ist nicht notwendig. Die Energiepauschale kann – wie alle anderen Teile dieses Entlastungspaketes auch – erst ausgezahlt werden, wenn das Gesetz  in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde: ich bin sicher, dass das noch im April geschehen wird.

Wie Sie in Ihrem Schreiben darlegen, zahlen Sie als selbstständiger Kleinunternehmer allerdings keine Vorsteuer beim Finanzamt, weil Sie im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten. Diese Regelung ist ein Vorteil für Sie als  Kleinunternehmer, da Sie sonst Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen müssten - die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung entfällt also für Sie und Sie müssen demnach auf Ihrer Rechnung für den Kunden auch keine Mehrwertsteuer ausweisen, was Ihren administrativen Aufwand erheblich senkt. Dadurch allerdings fallen Sie dann auch nicht in die Kategorie eines „Kleinunternehmers“  im Sinne des Entlastungsgesetzes, weil Sie – ohne Vorsteuer zu zahlen – auch keinen Anspruch auf die Auszahlung der Energiepauschale haben. Trotzdem werden Sie ja von dem Entlastungspaket profitieren – z.B. durch Bezuschussung der Spritkosten befristet für 3 Monate oder durch die dauerhafte Streichung der EEG-Umlage.

Ich hoffe, damit Ihnen Ihre Frage beantwortet zu haben.

Herzliche Grüße nach Eutin sendet Ihnen Ihre Bettina Hagedorn

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