Frage an Bettina Hagedorn von Dirk G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
am morgigen Freitag, den 06.11.2020, soll über den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ....." im Bundestag beraten werden.
Mit diesem Gesetz werden weitreichende Grundrechtseinschränkungen unter dem Deckmantel eines "Gesundheitsdiktats" beschlossen.
Sie als Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein haben jetzt die Gelegenheit, sich zu unseren unveräusserlichen Grundrechten zu bekennen und dieses Gesetz zu stimmen! Lassen Sie diesen Gesetzes-Albtraum nicht wahr werden! Ich bitte Sie inständig!
Wie wollen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Gesetz vor sich und dem Land rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
D. G.
Sehr geehrter Herr Gerschau,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. November auf abgeordnetenwatch.de zum Thema „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von internationaler Tragweite“. Wie ich feststellen konnte, haben Sie diese Anfrage wortgleich an mehrere meiner Bundestagskolleginnen und -kollegen und nicht nur aus Schleswig-Holstein gestellt. Außerdem haben Sie sich insbesondere auf abgeordnetenwatch.de bei Vertretern der AfD-Bundestagsfraktion dafür bedankt, dass diese Fraktion Anträge zur Aufhebung der epidemischen Lage gestellt hat. Daraus schließe ich, dass Sie dieser Partei inhaltlich nahe stehen; deren Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland hat in der Bundestagsdebatte zur Regierungserklärung zu den Corona-Maßnahmen am 29. Oktober 2020 öffentlich kommentiert: „Wir müssen abwägen, auch um den Preis, dass Menschen sterben.“ Mit Verlaub: Eine politische "Abwägung", die den vermeidbaren Tod von Menschen quasi „billigend in Kauf nimmt“ ist für mich nicht nur unvereinbar mit unserem Grundgesetz, sondern vor allem auch mindestens zynisch gegenüber denen, die Familienmitglieder oder Freunde durch das Corona-Virus verloren haben.
Zu Ihrem Anliegen: Der Deutsche Bundestag hat am 6. November 2020 in einer sogenannten „ersten Lesung“ über den von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf beraten – in Ihrer Mail unterstellen Sie allerdings einen Beschluss des Parlamentes. Das ist falsch: der Gesetzentwurf wurde jetzt vom Bundestag in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen, der dazu am Donnerstag, dem 12. November 2020, eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durchführen wird. Nähere Informationen dazu hier:
Dort haben wir Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu verändern. Dies ist der übliche demokratische Prozess.
Erst am 18. November soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten und beschlossen werden. Bis dahin wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion mit unserem Koalitionspartner noch weiter über eine stärkere Parlamentsbeteiligung sprechen, während die Kontrolle durch den Bundestag bereits mit dem Entwurf in jetziger Form beim Parlament verbleibt, denn NUR das Parlament kann über die Existenz einer epidemischen Lage (und deren Ende) entscheiden. Sobald es aus Sicht der demokratischen Parteien im Bundestag unter allen Aspekten verantwortbar ist, wird der Bundestag die epidemische Lage formal als beendet erklären, womit dann automatisch auch alle darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Anordnungen enden.
Im Übrigen möchte ich klar stellen, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen, die unserer Gesellschaft viel abverlangen, NICHT etwa von der Bundesregierung erlassen werden, sondern in der Verantwortung der Bundesländer liegen. Mit dem „Dritten Bevölkerungsschutzgesetz“ wird sich daran auch prinzipiell nichts ändern, sondern die Länder erhalten dafür lediglich angesichts der Dauer der Pandemie eine besser ausgestaltete Rechtsgrundlage, was insbesondere in mehreren Gerichtsurteilen aus diesem Jahr auch eingefordert worden ist.
Was den Inhalt betrifft, so enthält der Gesetzentwurf meiner Ansicht nach durchaus sinnvolle Regelungen und Maßnahmen, die dazu beitragen werden, dass wir die Pandemie in Deutschland in der kommenden Zeit bewältigen können. Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation, in der die Politik handeln muss, um die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen. Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können. Außerdem sollen Regelungen im Reiseverkehr angepasst werden. Dies könnte durch eine digitale Einreiseanmeldung geschehen, die nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet dazu beitragen könnten, eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Zudem soll das Robert-Koch-Institut neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereiten können. Ich erachte diese Maßnahmen als sinnvoll, da sei einen wichtigen Schritt darstellen können um in absehbarer Zeit zu einem „normalen“ Alltag zurückkehren zu können.
Dazu mag auch ein Impfstoff beitragen, auf den insbesondere seit den neusten Nachrichten der deutschen Firma BioNTech viele Menschen hoffen. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn