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Bettina Hagedorn
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Frage von Dieter R. •

Frage an Bettina Hagedorn von Dieter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

werden die Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes zum 01.01.2008 wie in den anderen Bundesländern auch fristgerecht in Schleswig-Holstein umgesetzt?

Mit freundlichem Gruß
D. Rüter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rüter,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. November 2007 zur Umsetzung der Reform des Schornsteinfegergesetzes. Die EU-Kommission sieht in den bisher bestehenden Privilegien der Schornsteinfeger in Deutschland einen Verstoß gegen europäisches Recht und hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 und erneut im Oktober 2006 zu einer Novellierung des Schornsteinfegergesetzes aufgefordert.
Die Reform des Schornsteinfegerwesens ist überhaupt noch nicht im parlamentarischen Verfahren. Ein Kabinettsbeschluss zu dem Thema liegt noch nicht vor, und insofern wird auch im Bundestag das Thema noch nicht behandelt. Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass es zu einer Reform kommen wird, da Deutschland den Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen EU-Recht nicht einfach ignorieren darf. Das Schornsteinfegermonopol wird sicherlich in Teilbereichen aufgehoben. Verglichen mit der derzeitigen Rechtslage wird der Aufgabenbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig sein darf, vermutlich eingeschränkt.
Zu den hoheitlichen Aufgaben, die nur der Bezirksschornsteinfeger vornehmen darf, gehören künftig wahrscheinlich nur noch die Kontrolle der den Eigentümern obliegenden Pflichten und Überprüfungsarbeiten in Bezug auf die Betriebssicherheit sowie auf etwaige Mängel einer Anlage. Die Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben sind, könnten dann bei entsprechender handwerksrechtlicher Qualifikation unter Umständen auch von anderen Anbietern ausgeführt werden. In diesem Bereich strebt die Regierung damit eine Öffnung für den Wettbewerb an.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte bereits Anfang 2005 einen Gesetzesvorschlag dazu vorgelegt, der allerdings aufgrund der Neuwahlen nicht mehr umgesetzt werden konnte. Aufgrund des nun mit der EU-Kommission abgestimmten Gesetzentwurfs könnte eine Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof vermieden werden. Ein Gesetzentwurf soll noch vor Weihnachten 2007 im Kabinett beschlossen werden, im Frühjahr 2008 soll dann im Parlament die 2. und 3. Lesung erfolgen. Die Reform des Schornsteinfegergesetzes wird durch ein Bundesgesetz geregelt und deshalb länderunabhängig durchgesetzt. Die EU-Kommission hat einem Abschluss in diesem Zeitrahmen bereits zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn

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