Frage an Bettina Hagedorn von Friedrich H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
Sie habem in Ihrer Mail vom 18.1.07 an Herrn Reth leider auf keine der ganz konkreten Fragen geantwortet (trotz Ihrer langen Ausführungen)
Sie erweckten darin den Eindruck, als ob es zur Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer keine Alternative gebe.
Darum meine Frage:
Warum kann nach Ihrer Auffassung bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht das bisherige Verfahren über die Steuererklärung beibehalten werden?
Die Notwendigkeit dieser Frage wird deutlich, wenn Sie unter http://www.kirchensteuern.de die Beiträge unter der Überschrift Abgeltungssteuer gelesen haben.
Zweite Frage: Sind Sie wirklich bereit, einen erneuten Verstoß gegen die Religionsfreiheit hinzunehmen, nur damit die Kirchen an ihr Geld kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
vielen Dank für Ihren Beitrag vom 25.01.2006, in dem Sie mich, mit Bezug auf die Anfrage von Herrn Reth, zum Verhältnis von Abgeltungssteuer und Datenschutz befragen. In Ihrer Mail schreiben Sie, dass ich mit meiner Antwort den Eindruck erwecken würde, dass es zu einer Ankopplung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer keine Alternative gäbe. Dadurch sehen Sie Ihre Rechte in Gefahr.
Der Gesetzesvorschlag befindet sich derzeit noch in der Beratungsphase. Wie ich bereits Herrn Reth geschildert habe, wird zurzeit ein Weg gesucht, die Erhebung der Kirchensteuer nach landesrechtlichen Vorschriften auf die Abgeltungssteuer zu ermöglichen. Dazu werden alle Ausgestaltungen vorbehaltlos geprüft. Maßgabe ist dabei natürlich, die Kirchensteuergesetze der Länder, das Einkommenssteuergesetz und den Datenschutz in Einklang zu bringen. Herr Reth schilderte ein Szenario, nach dem der Bürger gezwungen sein könnte, seinem Banksachbearbeiter darüber zu informieren, ob er Mitglied in einer der beiden Kirchen ist, die Kirchensteuern beziehen, wodurch der Datenschutz verletzt würde. Das von Herrn Reth geschilderte Problem wurde bei den Beratungen zum Gesetz erkannt und geäußert. Deshalb werden zurzeit Lösungen erarbeitet, die eine freiwillige Angabe vorsehen.
Die Form der Abgeltungssteuer wurde gewählt, da sie im Vergleich zur Veranlagung über die Einkommenssteuererklärung zwei Vorteile birgt. Zum einen ist sie eine enorme Steuervereinfachung. Ein enormer Bürokratieaufwand kann so im Sinne des Bürgers vermieden und Steuergelder gespart werden. Zum anderen wird die Abgeltungssteuer, die nur im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Unternehmenssteuer zu sehen ist, den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen und die Steuerabwanderung ins Ausland vermindern. In den meisten unserer Nachbarländer ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bereits Gesetz.
Da erst seit dem 2. Februar 2007 ein Referentenentwurf für das Gesetz vorliegt und die parlamentarischen Beratungen noch bevorstehen, ist es nicht möglich zu sagen, wie das Gesetz in seiner konkreten Form aussehen wird. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass dieses Gesetz Ihre Grundrechte nicht antasten wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Bettina Hagedorn