Frage an Bettina Hagedorn von Jens H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
warum werden vergiftete Kartoffeln für den menschlichen Verzerr verkauft?
Warum werden Kartoffeln nach der Ernte mit einem krebserregenden Unkrautvernichtungsmittel getränkt und dann an Verbraucher abgegeben?
Zur Vergiftung der Kartoffeln siehe Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Chlorpropham .
Warum legalisieren unsere Behörden dies, obwohl selbst der Hersteller des Gifts vor dieser Krebsgefahr warnt?
Zur Warnung des Giftherstellers in „Google“ den Suchbegriff „Datenblatt Chlorpropham Raiffeisen“ eingeben und dem ersten Link folgen (der Link wäre zu lang...).
Erkranken nicht schon zu viele Menschen an Krebs?
Unsere Behörden scheinen hier nicht im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten. Ob eventuell Lobbyisten unsere Behörden sehr intensiv beraten?
Die in die Kartoffeln eingebrachten Gifte lassen sich nicht durch Waschen und Schälen entfernen, weil sie tief in die Kartoffeln eindringen. So ist das Gift z.B. auch in Kartoffelchips nachweisbar und diese sind üblicherweise geschält. Beim Verzerr dieser Kartoffeln nimmt man also unweigerlich krebserregendes Gift zu sich.
Warum wird auf der Verpackung der Kartoffeln nicht explizit vor dem Gift gewarnt?
Warum gibt es keine Zutatenliste auf der Verpackung, damit man das Gift erkennen kann?
Warum wir das Gift nicht namentlich auf der Verpackung erwähnt?
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die behandelten Kartoffeln nur mit dem nicht viel aussagendem Satz „Nach der Ernte behandelt“ gekennzeichnet werden müssen? Selbst diese Kennzeichnung ist oft schwer zu erkennen, sehr klein geschrieben, manchmal abgekürzt und versteckt angebracht.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Kartoffelproblem?
Werden Sie sich für die Gesundheit Ihrer Wähler einsetzen oder auf unsere vertrauenswürdigen Behörden verweisen?
Würden Sie auch Kleinkinder mit diesen mit Unkrautvernichtungsmittel behandelten Kartoffeln füttern?
MfG
Jens Helmcke
Sehr geehrter Herr Helmcke,
vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben via www.abgeordnetenwatch.de bezüglich giftiger Stoffe in Lebensmitteln. Zunächst möchte ich auf meine sehr ausführliche Antwort vom 24. Februar 2012 bei abgeordneten-watch auf Ihre damaligen Fragen verweisen, um Wiederholungen zu vermeiden. Sicherlich: damals ging es um Süßstoff und dieses Mal geht es um Kartoffeln - im Kern jedoch geht es Ihnen offensichtlich darum, dass Sie kein Vertrauen in unsere diesbezüglichen Behörden haben, denn sie schrieben schon im Februar (Zitat): "Verweisen Sie bitte nicht . auf Prüfungen unserer Behörden. Diese sind entweder nicht glaubwürdig oder unfähig." Ich will das Problem des Einflusses von Lobby-Interessen auf die Politik keinesfalls marginalisieren - aber eine solche Pauschalverurteilung kann ich keinesfalls nachvollziehen oder gar teilen.
Ich vertraue weiterhin der Arbeit des Bundesinstituts für Risikobewertung - das BfR ist auch für die Risikobewertung von Chlorpropham zuständig. Wie ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort dargelegt habe, hat die SPD in ihrer Regierungszeit zusammen mit den Grünen die Risikobewertung und das Risikomanagement neu geordnet und damit eine erheblich bessere Qualität erreicht. Damals haben wir dafür gesorgt, dass das Bundesinstitut personell gut ausgestattet wurde - ein ausreichender Personalschlüssel ist der Kern jeder öffentlichen Lebensmittelbewertung und -kontrolle. Davon hängt letztlich vor allem die Qualität von deren Arbeitsergebnissen ab - und da wurde in der Vergangenheit leider oft am falschen Ende gespart.
Ich stimme Ihnen zu, dass durch etwaige giftige Lebensmittelzusatzstoffe eine Gefährdung von Menschen - insbesondere von Kindern und kranken, geschwächten Personen - ausgehen kann und darum in Deutschland und Europa das Problembewusstsein im Sinne der Verbraucher weitere gestärkt werden muss. Mit Keimschutzmitteln behandelte Kartoffeln werden beispielsweise nur mit dem Hinweis "nach der Ernte behandelt" versehen, so dass man als Verbraucher nicht wissen kann, welche Wirkstoffe zur Behandlung verwendet wurden. Im Sinne des Verbraucherschutzes wären detaillierte Informationen zu den verwendeten Wirkstoffen sicherlich ein richtiger Schritt.
Chlorpropham ist ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln, genauer ein Keimhemmungsmittel und diese Pflanzenschutzmittel durchlaufen in Deutschland ein nationales Zulassungsverfahren. Sie müssen wirksam sein und dürfen bei sachgemäßem Einsatz weder den Anwender noch die Umwelt schädigen. Ebenso wenig dürfen die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und speziell im Trinkwasser die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist für die gesundheitliche Bewertung der Pflanzenschutzmittel zuständig. Die Zulassung erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Seit den 1990er Jahren werden Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union (EU) in einem Gemeinschaftsverfahren entsprechend der Richtlinie 91/414/EWG, nunmehr entsprechend der EU-Verordnung 1107/2009, bewertet. Das BfR ist an diesem Gemeinschaftsverfahren beteiligt (nachzulesen auf der Internetpräsenz des BfR - bitte verlinken: http://www.bfr.bund.de/cm/343/pflanzenschutzmittel-wirkstoffe-adi-werte-und-gesundheitliche-trinkwasser-leitwerte.pdf ).
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn