
(...) Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft ebenso wie „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“. Deswegen ist in Deutschland nicht von einer Gleichschaltung der Medien zu sprechen, allein die Tatsache, dass es nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 durchaus eine Vielzahl von kritischen Beiträgen und Recherchen zu diesem Thema und zu den Hintergründen gegeben hat, zeigt dies. (...)