Frage an Bernhard Zimmer von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Ich will an meinem 2stöckigem Wohnhaus das Dachgeschoss ausbauen. Dazu hatte ich einen Bauantrag für eine Änderung der Dachneigung auf 44 Grad gestellt, der von der Gemeinde genehmigt wurde.
Das Bauamt im Landratsamt erteilt jedoch wegen zu hoher Firsthöhe keine Genehmigung. => lt. Baurecht muß im Umkreis von 80m ein vergleichbares Gebäude stehen!
Wie wollen die Grünen den Flächenfraß verkleinern, wenn das Bauamt nach Gesetzen und Regeln aus den 50iger Jahren entscheidet.
MfG
S.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie sprechen das Einfügegebot an, wobei es sich in Ihrem Fall schon
lohnend erscheint, dass Sie Einspruch einlegen. Im Baurecht liegt sehr
viel Verantwortung auf kommunaler Ebene, aber natürlich gibt es auch in
der Bayerischen Bauordnung etliche Punkte, wo Zukunftsfähigkeit eher
ausgebremst statt gefördert wird. Es ist viel zu tun, wir wollen es
gerne anpacken. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie beide Stimmen
Grün geben würden. Auch wenn wir nicht auf den Schlag die Welt ändern
können, haben wir doch einen Plan für eine bessere Zukunft.
Beste Grüße
Bernhard Zimmer