Frage an Bernhard von Grünberg von Uwe M. bezüglich Soziale Sicherung
Am 13.12.2012 hat der Bundestag das neue Gesetz zur Änderung des Mietrechts verabschiedet ,was inzwischen in Kraft getreten ist.
Danach dürfen u.a. in Gebieten mit knappem Wohnraum Vermieter künftig die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 15% anheben,(statt um 20%), um die ortsübliche Miethöhe zu erreichen. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnungen solche Gebiete für höchstens fünf Jahre festlegen. Dies gilt aber nur für bestehende Mietverhältnisse, nicht für Neuvermietungen.
Deshalb an Sie, als Fachmann für Mietrecht, einige Fragen :
a) Hat die Landesregierung NRW bereits von ihrem Recht Gebrauch gemacht, solche Gebiete auszuweisen ?
b) Durch die hohen Mieten wird doch der erschwingliche Wohnraum knapper, demnach müßten doch gerade Großstädte davon betroffen sein.
Gibt es Bestrebungen auch für Bonn eine 15% Grenze einzuführen ?
c) Wie sehen Sie Möglichkeiten, die Mieten so zu gestalten, dass diese für den „Normalverdiener“ noch bezahlbar sind...?, denn Luxusmieten erzeugen knappen Wohnraum...
d) Halten Sie eine 5 Jahresfrist für solche Gebiete für ausreichend ?