Frage an Bernhard von Grünberg von Claus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Grünberg,
was gedenken Sie im Landtag gegen die Beitragsänderung der Landesrundfunkanstalten zu tun?
Viele Grüße,
Claus Blauer
Sehr geehrter Herr Blauer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, und bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen jetzt erst antworte.
Einleitend ist zu festzustellen, dass die technische Entwicklung von Empfangsgeräten so fortgeschritten ist, dass Radio und TV auch über die meisten Computer oder Handys empfangen werden können. Das bisherige, an ein Gerät gekoppelte System ist daher nicht mehr zeitgemäß und hat sich überholt.
Weiterhin soll durch den neuen Staatsvertrag mehr Gerechtigkeit erzeugt werden. Das bisherige System benachteiligt die ehrlichen Gebührenzahler gegenüber denen, die sich der Pflicht zur Zahlung entziehen. Ein großer Kritikpunkt am alten System war ja auch die Kontrolle durch die Beauftragten der GEZ an der Haustür. Der neue Staatsvertrag macht es möglich, dass genau diese Kontrolle eingeschränkt wird. Darüber hinaus garantierte das neue Beitragsmodell, dass es keine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2013 gegeben hat, die notwendig gewesen wäre, wenn der Staatsvertrag nicht verabschiedet worden wäre.
Der Vertrag ist wie alle Staatsverträge ein Kompromiss zwischen den Regierungen der 16 Bundesländer. Anfangs stand ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhoff. Auf dessen Grundlage haben sich die Ministerpräsidenten im Juni 2010 auf ein neues System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Anschließend kam es zu einer Vielzahl von Anhörungen, Gesprächen mit Handwerkskammern, mit Verbänden, mit Sozialverbänden und auch zu einem intensiven politischen Informationsaustausch. So konnte nach Unterzeichnung der Eckpunkte noch eine Reihe von Verbesserungen in den Entwurf hineinverhandelt werden. Zentrale Elemente des neuen Vertrags sind, dass die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen entfällt, die immer noch bei ihren Eltern zu Hause wohnen. Und auch Sponsoring wird mit dem neuen Modell im öffentlich-rechtlichen Programm eingeschränkt.
Ich bin zusammenfassend davon überzeugt, dass die Vorteile der Neuregelung die Nachteile überwiegen. Daher habe ich dem Staatsvertrag meine Zustimmung geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard von Grünberg