Frage an Bernhard von Grünberg von Maja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Grünberg,
als evangelische Religionslehrerin in der Grundschule liegt mir christliche Erziehung überaus am Herzen. In meiner Heimatregion gibt es fast ausschließlich katholische Bekenntnisschulen. Viele Jahre arbeitete ich gerne an diesen, bin ich doch der Ökumene sehr verbunden und aktiv in der Jugendarbeit der katholischen Kirchengemeinde. Einige Jahre durfte ich unsere katholische Schule kommissarisch leiten. Meine Bewerbung auf eine feste Schulleiterstelle im neuen katholischen Grundschulverbund lehnte die Bezirsregierung auf Grund meiner Konfession jedoch ab. Überall liest man, es mangele an Schulleitern in Grundschulen, zehn Prozent der Schulen seien ohne Leitung. Ich möchte gerne leiten, man verwehrt mir dieses jedoch trotz guter Examen, zwei abgeschlossener Hochschulabschlüsse und Leitungserfahrung. Alternativen zur katholischen Grundschule bietet unsere Region kaum, es gibt im erreichbaren Großraum lediglich eine Gemeinschaftsgrundschule. Das Grundgesetz sagt, jeder Bürger habe bei gleicher Eignung auch gleiche Rechte ein öffentliches Amt zu bekleiden. Zudem ist Diskriminierung auf Grund der Religion nicht erlaubt. Auch europäisches Recht verbietet Benachteiligung aus religiösen Gründen. Vermehrt hört man aus katholischen Regionen, dass andergläubige junge Lehrkräfte als "billige" Aushilfskräfte mit Zeitvertrag an katholischen Grundschulen eingesetzt werden, ihnen jedoch eine Festanstellung mit Beamtenverhältnis verwehrt bleibt. Nichtkatholische Lehrkräfte werden also benachteiligt und ausgenutzt. Wann und wie gedenken Sie diese Diskriminierungen im Land NRW abzustellen? Sehen Sie als Jurist Verstöße gegen Grundgesetz, "Antidiskriminierungsgesetz" oder europ. Recht? Gab es ggf. bereits Klagen dazu? Welche Aussichten hätte eine Klage Ihrer Meinung nach?
Mit freundlichen Grüßen
Maja Rudolph
Sehr geehrte Frau Rudolph,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Es tut mir sehr leid, dass Ihnen aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände berufliche Nachteile entstanden sind.
Ich halte das derzeitige System ebenso wie Sie für kritikwürdig. Allerdings deckt offenbar das Konkordat mit der katholischen Kirche das Vorgehen der katholischen Schulträger, wie kürzlich auch ein Fall aus Paderborn wieder gezeigt hat. Um dies einmal zu überprüfen, müsste aber tatsächlich der Klageweg beschritten werden.
Weiter grundlegende Informationen können Sie auch der Webseite der Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" entnehmen: www.kurzebeinekurzewege.de
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard von Grünberg