Frage an Bernhard von Grünberg von Maja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Grünberg,
vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema Bekenntnisgrundschulen in NRW. Es freut mich sehr, dass Sie die Diskriminierungen von andersgläubigen Lehrkräften im Bereich Grundschulen erkannt haben und sie als „kritikwürdig“ beschreiben.
Das lässt mich hoffen, dass Änderungen der Schulgesetze (§26) folgen werden.
Überaus verwundert bin ich jedoch über Ihre Aussage, die Bekenntnisschulen in NRW seien in katholischer Trägerschaft. Das ist unrichtig. Es handelt sich um staatliche (!!!) Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die Lehrkräfte sind Landesbeamte. Gerade aus diesem Grund sehe ich Verstöße gegen Grundgesetz, europäisches Recht sowie „Antidiskriminierungsgesetz“.
Sie verweisen zudem auf das Konkordat der katholischen Kirche. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrfach, das in der Zeit des 3. Reiches abgeschlossene Konkordat sei für die Länder nicht bindend. Wann und wie werden Sie die erkannten Diskriminierungen von Lehrkräften in NRW abstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Maja Rudolph